LG Bremen: Werbung für Online-Gutachten ohne Besichtigung ist irreführend
Wer nach einem unverschuldeten Unfall schnell Geld sehen möchte, sucht oft nach einem „Kfz-Gutachten online". Ein Urteil des Landgerichts Bremen setzt der Werbung solcher Anbieter Grenzen — und zeigt, warum die persönliche Fahrzeugbesichtigung durch den Sachverständigen der sicherere Weg ist.
Wer nach einem unverschuldeten Unfall schnell Geld sehen möchte, sucht oft nach einem „Kfz-Gutachten online". Zahlreiche Anbieter versprechen eine Schadensbewertung allein auf Basis hochgeladener Fotos — ohne Vor-Ort-Termin.
Ein Urteil des Landgerichts Bremen hat der Werbung für solche Angebote nun Grenzen gesetzt. BESA Kfz-Gutachter e.K. ordnet ein, was das Urteil sagt — und was es nicht sagt.
Das Gericht hielt mehrere Werbeaussagen eines Online-Gutachtenbüros für irreführend und wettbewerbswidrig — insbesondere die Bewerbung der Gutachten als „zuverlässig" trotz fehlender persönlicher Inaugenscheinnahme.
Der Anbieter suggerierte, Verbraucher könnten in wenigen Minuten ein zuverlässiges Gutachten erhalten — allein auf Grundlage eigener Angaben und Fotos. Das Gericht sah das als irreführend an: Die Besichtigung der Schadenstelle diene insbesondere dazu, Vorschäden zu identifizieren.
Das Unternehmen existierte erst wenige Monate. Da sich die Aussage sprachlich auf das Unternehmen und nicht auf den beschäftigten Sachverständigen bezog, wertete das Gericht auch dies als Irreführung.
Das Gericht bestätigte zudem einen von der Wettbewerbszentrale geltend gemachten RDG-Verstoß — ein Punkt, der bei Anbietern mit umfassenden Abwicklungsversprechen regelmäßig relevant wird.
Formal wurde im konkreten Verfahren nur die Werbung für das Produkt untersagt — nicht das Produkt selbst. Die Begründung des Gerichts zielt jedoch auf das Konzept dahinter: Weil das Produkt als solches nicht in Ordnung ist, ist die Werbung dafür es als Vorstufe ebenfalls nicht.
Der Grund für diesen Weg ist prozesstaktisch: Eine Werbeaussage lässt sich einfacher beweisen als ein konkreter Anwendungsfall. Deshalb wird wettbewerbsrechtlich die Werbung angegriffen — nicht das einzelne Gutachten.
LG Bremen, Urteil vom 16.01.2026, Az. 9 O 1720/24 (nicht rechtskräftig) · Verfahren der Wettbewerbszentrale · eingesandt vom BVSKWas das Urteil formal nicht entscheidet
Es ist ein wettbewerbsrechtliches Urteil über Werbeaussagen — keine schadensersatzrechtliche Entscheidung darüber, ob ein bereits erstelltes Gutachten im Regulierungsverfahren verwertbar oder erstattungsfähig ist. Darüber entscheiden im Streitfall weiterhin die Zivilgerichte im Einzelfall. Zudem ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Praktisch entscheidend ist trotzdem die Begründung: Ein Gericht hat die persönliche Besichtigung als Kernaufgabe des Sachverständigen bezeichnet. Genau darauf können sich gegnerische Versicherungen künftig berufen — und mit Schwierigkeiten in der Regulierung ist zunehmend zu rechnen.
In der Branche wird das Urteil derzeit vielfach verkürzt als Beleg zitiert, Online-Gutachten seien pauschal „rechtlich wertlos". Das gibt die Entscheidung in dieser Form nicht her. Wir halten es für angemessen, ein Urteil über irreführende Werbung nicht seinerseits irreführend darzustellen.
Im Bremer Verfahren ging es um ein Konzept, das sich direkt an Verbraucher richtet. Verbreiteter — und rechtlich gleich zu beurteilen — sind Modelle, bei denen die Werkstatt Fotos an einen Gutachtenersteller schickt und dafür Anteile am Gutachtenhonorar erhält.
Kommt es wegen des Gutachtens zu Schwierigkeiten in der Regulierung, macht sich die Werkstatt gegenüber dem Kunden haftbar.
Der Kunde erfährt nicht, dass sein Fahrzeug nie besichtigt wird und die Werkstatt am Honorar beteiligt ist. Bei Regulierungsproblemen haftet die Werkstatt gegenüber dem Kunden.
Klärt die Werkstatt über Erstellungsart und eigenes wirtschaftliches Interesse auf, entfällt die Grundlage dafür, dass der Geschädigte sich auf die Richtigkeit des Gutachtens verlassen darf.
Das ist die eigentliche Zwickmühle: Ohne Aufklärung droht die Haftung, mit Aufklärung bricht der Vertrauensschutz weg, auf den sich der Geschädigte gegenüber der Versicherung sonst berufen kann. Ein sauberes Vor-Ort-Gutachten hat dieses Problem nicht.
BESA arbeitet mit Werkstätten im Raum Karlsruhe zusammen — aber ohne Beteiligung der Werkstatt am Gutachtenhonorar und ohne Ferngutachten. Jedes Fahrzeug wird persönlich besichtigt. Das schützt am Ende beide Seiten: den Geschädigten in der Regulierung und die Werkstatt vor Haftungsansprüchen.
Unabhängig von der rechtlichen Einordnung bleibt die technische Frage: Welche Feststellungen sind ohne Fahrzeug am Ort schlicht nicht möglich?
- Verdeckte Schäden an Achsen, Trägern und Karosseriestruktur — auf Fotos nicht erkennbar
- Tastbefund bei Verformungen, Spaltmaßen und Türdichtungen
- Geruchsbefund bei Airbag-Auslösung oder Innenraumschäden
- Plausibilitätsprüfung: Stimmt der geschilderte Hergang mit dem Schadensbild überein?
- Fahrwerksbeurteilung: Spurhaltigkeit, Reifenabrieb, Achsgeometrie
- Vorschadensabgrenzung — der Punkt, den auch das LG Bremen ausdrücklich hervorgehoben hat
Der letzte Punkt ist praktisch der entscheidende: Kann ein Sachverständiger Vorschäden nicht sicher abgrenzen, setzt die gegnerische Versicherung genau dort an und streicht Positionen als nicht unfallkausal. Mehr dazu: Wenn das Gutachten gekürzt wird →
| Kriterium | Reines Foto-Gutachten | Vor-Ort-Gutachten |
|---|---|---|
| Fahrzeugbesichtigung | Keine — nur eingesandte Bilder | persönlich |
| Verdeckte Schäden | Nicht erfassbar | dokumentiert |
| Vorschadensabgrenzung | Eingeschränkt | technisch geprüft |
| Angriffsfläche für die Gegenseite | hoch | gering |
| Merkantile Wertminderung | Oft nicht ausgewiesen | standardmäßig ermittelt |
| Kosten bei Fremdverschulden | Teils Vorkasse durch Geschädigten | gegnerische Versicherung |
Die Darstellung beschreibt die typische Ausgestaltung beider Modelle. Einzelne Anbieter können abweichen.
Wir nutzen digitale Werkzeuge — aber als Ergänzung zur persönlichen Begutachtung, nicht als Ersatz. Die digitale Schadenaufnahme ermöglicht es Geschädigten, sofort nach dem Unfall strukturiert zu dokumentieren: Fotos, Unfallhergang, Daten der Gegenseite. Das beschleunigt den Termin und verbessert die Dokumentation.
Digitale Unfallakte anlegen — in wenigen Minuten, kostenlos
Fahrzeugtermin in Karlsruhe oder direkt beim Kunden
Persönliche Inaugenscheinnahme und vollständige Dokumentation
Gutachten — Kosten trägt bei Fremdverschulden die Gegenseite
Auf Wunsch vermitteln wir anschließend einen Verkehrsrechtsanwalt aus dem LOCAL PRO Netzwerk.
- Auf Vor-Ort-Begutachtung bestehen — kein seriöser Sachverständiger wird das ablehnen.
- Bei Fremdverschulden zahlt die Gegenseite ohnehin (§249 BGB) — ein „günstiges" Foto-Gutachten spart Ihnen also nichts. Wer zahlt den Gutachter? →
- Keinen Gutachter akzeptieren, den die gegnerische Versicherung schickt — die freie Gutachterwahl ist Ihr Recht.
- Schaden sofort digital erfassen — das sichert Beweise und beschleunigt den Termin.
- Parallel einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten — kostet bei Fremdverschulden nichts. Wann sich das lohnt →
Das LG Bremen hat mit Urteil vom 16. Januar 2026 (Az. 9 O 1720/24) in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale mehrere Werbeaussagen eines Anbieters von Online-Kfz-Gutachten als irreführend und wettbewerbswidrig eingestuft.
- Bewerbung der Gutachten als „zuverlässig" trotz fehlender persönlicher Inaugenscheinnahme
- Werbung mit „langjähriger Erfahrung" bei einem erst wenige Monate bestehenden Unternehmen
- Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz
Nein — so weit reicht die Entscheidung nicht. Es handelt sich um ein wettbewerbsrechtliches Urteil über Werbeaussagen, nicht um eine schadensersatzrechtliche Entscheidung über die Verwertbarkeit eines konkreten Gutachtens.
Über Erstattungsfähigkeit und Beweiskraft entscheiden im Streitfall weiterhin die Zivilgerichte im Einzelfall.
Weil zentrale Feststellungen auf Fotos schlicht nicht möglich sind: verdeckte Schäden an Achsen, Trägern und Struktur, Tastbefund an Spaltmaßen und Verformungen, Plausibilitätsprüfung zwischen Hergang und Schadensbild — und die Abgrenzung von Vorschäden.
Rechtlich sind diese Modelle gleich zu beurteilen. Im Bremer Verfahren ging es um ein Konzept, das sich direkt an Verbraucher richtet. Verbreitet sind aber Varianten, bei denen die Werkstatt Fotos übermittelt und dafür Anteile am Gutachtenhonorar erhält.
- Ohne Aufklärung: Die Werkstatt beteiligt sich an einem wettbewerbswidrigen Konstrukt und haftet bei Regulierungsproblemen gegenüber dem Kunden
- Mit Aufklärung: Die Grundlage dafür, dass der Geschädigte sich auf die Richtigkeit des Gutachtens verlassen darf, entfällt
Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten vollständig. Gutachterkosten gehören nach §249 BGB zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung erforderlich und zweckmäßig ist.
Nein. Die Begutachtung erfolgt im Raum Karlsruhe wahlweise am Standort, in der Werkstatt oder direkt bei Ihnen — auch dann, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.