Urteil & Praxis · Kfz-Gutachten

LG Bremen: Werbung für Online-Gutachten ohne Besichtigung ist irreführend

Wer nach einem unverschuldeten Unfall schnell Geld sehen möchte, sucht oft nach einem „Kfz-Gutachten online". Ein Urteil des Landgerichts Bremen setzt der Werbung solcher Anbieter Grenzen — und zeigt, warum die persönliche Fahrzeugbesichtigung durch den Sachverständigen der sicherere Weg ist.

Urteil LG Bremen zu Online-Kfz-Gutachten ohne Fahrzeugbesichtigung
Von Samy Hamideh — Kfz-Sachverständiger (DESAG) | 5. Juni 2026 | 7 Min. Lesezeit

Wer nach einem unverschuldeten Unfall schnell Geld sehen möchte, sucht oft nach einem „Kfz-Gutachten online". Zahlreiche Anbieter versprechen eine Schadensbewertung allein auf Basis hochgeladener Fotos — ohne Vor-Ort-Termin.

Ein Urteil des Landgerichts Bremen hat der Werbung für solche Angebote nun Grenzen gesetzt. BESA Kfz-Gutachter e.K. ordnet ein, was das Urteil sagt — und was es nicht sagt.

Wettbewerbsrecht · nicht rechtskräftig LG Bremen — Az. 9 O 1720/24 Urteil vom 16. Januar 2026 · Verfahren der Wettbewerbszentrale · Rechtsgrundlage: UWG (Irreführende geschäftliche Handlungen) · Stand: nicht rechtskräftig
Die Besichtigung des beschädigten Objektes sei „die ureigenste Aufgabe eines Kfz-Sachverständigen mit fachlich geschultem Blick".
Ergebnis

Das Gericht hielt mehrere Werbeaussagen eines Online-Gutachtenbüros für irreführend und wettbewerbswidrig — insbesondere die Bewerbung der Gutachten als „zuverlässig" trotz fehlender persönlicher Inaugenscheinnahme.

Was das Gericht konkret beanstandet hat
1
Werbung mit „Zuverlässigkeit" ohne Besichtigung

Der Anbieter suggerierte, Verbraucher könnten in wenigen Minuten ein zuverlässiges Gutachten erhalten — allein auf Grundlage eigener Angaben und Fotos. Das Gericht sah das als irreführend an: Die Besichtigung der Schadenstelle diene insbesondere dazu, Vorschäden zu identifizieren.

2
Werbung mit „langjähriger Erfahrung"

Das Unternehmen existierte erst wenige Monate. Da sich die Aussage sprachlich auf das Unternehmen und nicht auf den beschäftigten Sachverständigen bezog, wertete das Gericht auch dies als Irreführung.

3
Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

Das Gericht bestätigte zudem einen von der Wettbewerbszentrale geltend gemachten RDG-Verstoß — ein Punkt, der bei Anbietern mit umfassenden Abwicklungsversprechen regelmäßig relevant wird.

Einordnung: Warum nur die Werbung untersagt wurde
⚖️ Das Produkt ist die Henne, die Werbung das Ei

Formal wurde im konkreten Verfahren nur die Werbung für das Produkt untersagt — nicht das Produkt selbst. Die Begründung des Gerichts zielt jedoch auf das Konzept dahinter: Weil das Produkt als solches nicht in Ordnung ist, ist die Werbung dafür es als Vorstufe ebenfalls nicht.

Der Grund für diesen Weg ist prozesstaktisch: Eine Werbeaussage lässt sich einfacher beweisen als ein konkreter Anwendungsfall. Deshalb wird wettbewerbsrechtlich die Werbung angegriffen — nicht das einzelne Gutachten.

LG Bremen, Urteil vom 16.01.2026, Az. 9 O 1720/24 (nicht rechtskräftig) · Verfahren der Wettbewerbszentrale · eingesandt vom BVSK

Was das Urteil formal nicht entscheidet

Es ist ein wettbewerbsrechtliches Urteil über Werbeaussagen — keine schadensersatzrechtliche Entscheidung darüber, ob ein bereits erstelltes Gutachten im Regulierungsverfahren verwertbar oder erstattungsfähig ist. Darüber entscheiden im Streitfall weiterhin die Zivilgerichte im Einzelfall. Zudem ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Praktisch entscheidend ist trotzdem die Begründung: Ein Gericht hat die persönliche Besichtigung als Kernaufgabe des Sachverständigen bezeichnet. Genau darauf können sich gegnerische Versicherungen künftig berufen — und mit Schwierigkeiten in der Regulierung ist zunehmend zu rechnen.

Warum wir diese Unterscheidung ausdrücklich machen

In der Branche wird das Urteil derzeit vielfach verkürzt als Beleg zitiert, Online-Gutachten seien pauschal „rechtlich wertlos". Das gibt die Entscheidung in dieser Form nicht her. Wir halten es für angemessen, ein Urteil über irreführende Werbung nicht seinerseits irreführend darzustellen.

Für Werkstätten: Das gleiche Problem in anderer Verpackung

Im Bremer Verfahren ging es um ein Konzept, das sich direkt an Verbraucher richtet. Verbreiteter — und rechtlich gleich zu beurteilen — sind Modelle, bei denen die Werkstatt Fotos an einen Gutachtenersteller schickt und dafür Anteile am Gutachtenhonorar erhält.

⚠️ Haftungsrisiko für die empfehlende Werkstatt. Wer ein solches Modell empfiehlt, ohne dem Kunden offenzulegen, dass der Sachverständige das Fahrzeug nie unmittelbar in Augenschein nimmt — und dass die Werkstatt am Gutachtenhonorar mitverdient — beteiligt sich an einem Konstrukt, das nach der Bremer Entscheidung wettbewerbswidrig ist.

Kommt es wegen des Gutachtens zu Schwierigkeiten in der Regulierung, macht sich die Werkstatt gegenüber dem Kunden haftbar.
Ohne Aufklärung 🚫 Beteiligung am wettbewerbswidrigen Konstrukt

Der Kunde erfährt nicht, dass sein Fahrzeug nie besichtigt wird und die Werkstatt am Honorar beteiligt ist. Bei Regulierungsproblemen haftet die Werkstatt gegenüber dem Kunden.

Mit Aufklärung ⚖️ Das Vertrauensprinzip trägt nicht mehr

Klärt die Werkstatt über Erstellungsart und eigenes wirtschaftliches Interesse auf, entfällt die Grundlage dafür, dass der Geschädigte sich auf die Richtigkeit des Gutachtens verlassen darf.

Das ist die eigentliche Zwickmühle: Ohne Aufklärung droht die Haftung, mit Aufklärung bricht der Vertrauensschutz weg, auf den sich der Geschädigte gegenüber der Versicherung sonst berufen kann. Ein sauberes Vor-Ort-Gutachten hat dieses Problem nicht.

Unsere Position gegenüber Partnerwerkstätten

BESA arbeitet mit Werkstätten im Raum Karlsruhe zusammen — aber ohne Beteiligung der Werkstatt am Gutachtenhonorar und ohne Ferngutachten. Jedes Fahrzeug wird persönlich besichtigt. Das schützt am Ende beide Seiten: den Geschädigten in der Regulierung und die Werkstatt vor Haftungsansprüchen.

Was ein reines Foto-Gutachten fachlich nicht leisten kann

Unabhängig von der rechtlichen Einordnung bleibt die technische Frage: Welche Feststellungen sind ohne Fahrzeug am Ort schlicht nicht möglich?

  • Verdeckte Schäden an Achsen, Trägern und Karosseriestruktur — auf Fotos nicht erkennbar
  • Tastbefund bei Verformungen, Spaltmaßen und Türdichtungen
  • Geruchsbefund bei Airbag-Auslösung oder Innenraumschäden
  • Plausibilitätsprüfung: Stimmt der geschilderte Hergang mit dem Schadensbild überein?
  • Fahrwerksbeurteilung: Spurhaltigkeit, Reifenabrieb, Achsgeometrie
  • Vorschadensabgrenzung — der Punkt, den auch das LG Bremen ausdrücklich hervorgehoben hat

Der letzte Punkt ist praktisch der entscheidende: Kann ein Sachverständiger Vorschäden nicht sicher abgrenzen, setzt die gegnerische Versicherung genau dort an und streicht Positionen als nicht unfallkausal. Mehr dazu: Wenn das Gutachten gekürzt wird →

Der Vergleich: Foto-Gutachten und Vor-Ort-Gutachten
KriteriumReines Foto-GutachtenVor-Ort-Gutachten
FahrzeugbesichtigungKeine — nur eingesandte Bilderpersönlich
Verdeckte SchädenNicht erfassbardokumentiert
VorschadensabgrenzungEingeschränkttechnisch geprüft
Angriffsfläche für die Gegenseitehochgering
Merkantile WertminderungOft nicht ausgewiesenstandardmäßig ermittelt
Kosten bei FremdverschuldenTeils Vorkasse durch Geschädigtengegnerische Versicherung

Die Darstellung beschreibt die typische Ausgestaltung beider Modelle. Einzelne Anbieter können abweichen.

Was „digital" bei BESA bedeutet — und was nicht

Wir nutzen digitale Werkzeuge — aber als Ergänzung zur persönlichen Begutachtung, nicht als Ersatz. Die digitale Schadenaufnahme ermöglicht es Geschädigten, sofort nach dem Unfall strukturiert zu dokumentieren: Fotos, Unfallhergang, Daten der Gegenseite. Das beschleunigt den Termin und verbessert die Dokumentation.

1

Digitale Unfallakte anlegen — in wenigen Minuten, kostenlos

2

Fahrzeugtermin in Karlsruhe oder direkt beim Kunden

3

Persönliche Inaugenscheinnahme und vollständige Dokumentation

4

Gutachten — Kosten trägt bei Fremdverschulden die Gegenseite

Auf Wunsch vermitteln wir anschließend einen Verkehrsrechtsanwalt aus dem LOCAL PRO Netzwerk.

Was Geschädigte daraus mitnehmen sollten
  • Auf Vor-Ort-Begutachtung bestehen — kein seriöser Sachverständiger wird das ablehnen.
  • Bei Fremdverschulden zahlt die Gegenseite ohnehin (§249 BGB) — ein „günstiges" Foto-Gutachten spart Ihnen also nichts. Wer zahlt den Gutachter? →
  • Keinen Gutachter akzeptieren, den die gegnerische Versicherung schickt — die freie Gutachterwahl ist Ihr Recht.
  • Schaden sofort digital erfassen — das sichert Beweise und beschleunigt den Termin.
  • Parallel einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten — kostet bei Fremdverschulden nichts. Wann sich das lohnt →
⚠️ Hinweis zur Reichweite dieses Beitrags. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Das Urteil LG Bremen, 16.01.2026, Az. 9 O 1720/24 betrifft einen wettbewerbsrechtlichen Sachverhalt und ist nicht rechtskräftig. Für Ihren individuellen Fall empfehlen wir die Beratung durch einen Verkehrsrechtsanwalt.
Gutachten in Karlsruhe — persönlich vor Ort

Digitale Unfallakte anlegen, Termin vereinbaren, vollständiges Gutachten erhalten. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

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Häufige Fragen
FWas hat das Landgericht Bremen genau entschieden?

Das LG Bremen hat mit Urteil vom 16. Januar 2026 (Az. 9 O 1720/24) in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale mehrere Werbeaussagen eines Anbieters von Online-Kfz-Gutachten als irreführend und wettbewerbswidrig eingestuft.

  • Bewerbung der Gutachten als „zuverlässig" trotz fehlender persönlicher Inaugenscheinnahme
  • Werbung mit „langjähriger Erfahrung" bei einem erst wenige Monate bestehenden Unternehmen
  • Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
FSind Online-Gutachten damit rechtlich wertlos?

Nein — so weit reicht die Entscheidung nicht. Es handelt sich um ein wettbewerbsrechtliches Urteil über Werbeaussagen, nicht um eine schadensersatzrechtliche Entscheidung über die Verwertbarkeit eines konkreten Gutachtens.

Über Erstattungsfähigkeit und Beweiskraft entscheiden im Streitfall weiterhin die Zivilgerichte im Einzelfall.

Die praktische Bedeutung: Ein Gericht hat die persönliche Besichtigung als Kernaufgabe des Sachverständigen bezeichnet — ein Befund, den gegnerische Versicherungen aufgreifen können.
FWarum ist die persönliche Besichtigung fachlich wichtig?

Weil zentrale Feststellungen auf Fotos schlicht nicht möglich sind: verdeckte Schäden an Achsen, Trägern und Struktur, Tastbefund an Spaltmaßen und Verformungen, Plausibilitätsprüfung zwischen Hergang und Schadensbild — und die Abgrenzung von Vorschäden.

Der letzte Punkt ist praktisch entscheidend: Wer Vorschäden nicht sicher abgrenzen kann, liefert der gegnerischen Versicherung die Vorlage, Positionen als nicht unfallkausal zu streichen.
FGilt das Urteil auch für Modelle, bei denen die Werkstatt die Fotos schickt?

Rechtlich sind diese Modelle gleich zu beurteilen. Im Bremer Verfahren ging es um ein Konzept, das sich direkt an Verbraucher richtet. Verbreitet sind aber Varianten, bei denen die Werkstatt Fotos übermittelt und dafür Anteile am Gutachtenhonorar erhält.

  • Ohne Aufklärung: Die Werkstatt beteiligt sich an einem wettbewerbswidrigen Konstrukt und haftet bei Regulierungsproblemen gegenüber dem Kunden
  • Mit Aufklärung: Die Grundlage dafür, dass der Geschädigte sich auf die Richtigkeit des Gutachtens verlassen darf, entfällt
Beide Wege sind für die Werkstatt nachteilig. Ein persönlich erstelltes Vor-Ort-Gutachten ohne Honorarbeteiligung der Werkstatt hat dieses Problem nicht.
FWas kostet ein Vor-Ort-Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall?

Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten vollständig. Gutachterkosten gehören nach §249 BGB zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung erforderlich und zweckmäßig ist.

Für Sie entstehen dabei in der Regel keine eigenen Kosten und keine Vorleistung. Beim Kaskoschaden richtet sich die Kostenübernahme dagegen nach den Versicherungsbedingungen.
Alle Szenarien der Kostenübernahme →
FMuss ich mein Fahrzeug zur Begutachtung irgendwohin bringen?

Nein. Die Begutachtung erfolgt im Raum Karlsruhe wahlweise am Standort, in der Werkstatt oder direkt bei Ihnen — auch dann, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.

Wichtig ist nur, dass die Begutachtung vor Reparaturbeginn stattfindet, damit der Schaden im Originalzustand dokumentiert werden kann. Eine digitale Vorerfassung beschleunigt den Termin — ersetzt die Besichtigung aber nicht.