Was Sie trotz Teilschuld nach dem Unfall ersetzt bekommen
Sie tragen eine Mitschuld am Unfall und die Versicherung spricht von 50 zu 50 oder 70 zu 30? Das bedeutet nicht, dass Sie Ihren Schaden im selben Verhältnis selbst tragen. Mit einer Vollkaskoversicherung können Selbstbeteiligung, Wertminderung, Gutachterkosten und Abschleppen trotz Mithaftung vorrangig ausgeglichen werden. Der Grund dafür heißt Quotenvorrecht.
Beispiel
50 Prozent Mitschuld, 2.400 Euro statt 1.200 Euro
Vereinfacht gesagt: Wenn Ihre Vollkasko einen Teil des Fahrzeugschadens bezahlt und sich diesen Betrag später bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung zurückholt, werden Sie zuerst bedient. Erst danach bekommt Ihre Kaskoversicherung, was übrig bleibt. Was das in Euro bedeutet, zeigt dieser Fall.
Angenommen, Sie tragen die Hälfte der Schuld. Ihr Fahrzeug ist für 10.000 Euro repariert worden, Ihre Vollkasko hat eine Selbstbeteiligung von 500 Euro und hat 9.500 Euro gezahlt.
| Kostenpunkt | Betrag | Ohne Quotenvorrecht | Mit Quotenvorrecht |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung der Vollkasko | 500 € | 250 € | 500 € |
| Wertminderung | 400 € | 200 € | 400 € |
| Gutachterkosten | 1.200 € | 600 € | 1.200 € |
| Abschleppkosten | 300 € | 150 € | 300 € |
| Summe | 2.400 € | 1.200 € | 2.400 € |
Warum die vollen 2.400 Euro bei Ihnen ankommen, zeigt der Blick auf das Haftungsbudget. Der fahrzeugbezogene Gesamtschaden beträgt 11.900 Euro: 10.000 Euro Reparatur, davon 500 Euro von Ihnen selbst getragen, dazu 400 Euro Wertminderung, 1.200 Euro Gutachterkosten und 300 Euro Abschleppen. Bei einer Haftungsquote von 50 Prozent schuldet die Gegenseite davon 5.950 Euro. Aus diesem Betrag werden zuerst Ihre 2.400 Euro bevorrechtigten Kosten ausgeglichen. Die verbleibenden 3.550 Euro erhält Ihre Vollkaskoversicherung.
Für Sie heißt das: 1.200 Euro mehr als ohne Quotenvorrecht, und Sie zahlen trotz hälftiger Mitschuld weder Ihre Selbstbeteiligung noch das Gutachterhonorar. Nutzungsausfall und Kostenpauschale laufen daneben nach Ihrer Quote, dort bekommen Sie tatsächlich nur die Hälfte.
So läuft es bei BESA
Was kostet das Gutachten bei Teilschuld?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung unser Honorar vollständig. Wird eine Haftungsquote angesetzt, zahlt sie nur den entsprechenden Anteil. Was dann offen bleibt, regeln wir so:
Besteht eine Vollkaskoversicherung, weisen wir Selbstbeteiligung, Wertminderung, Gutachter- und Abschleppkosten getrennt aus und bereiten die Unterlagen so auf, dass Ihr Anwalt damit gegenüber Haftpflicht- und Kaskoversicherung das Quotenvorrecht abrechnen kann.
Bleibt danach ein Eigenanteil an unserem Honorar, erlassen wir ihn Ihnen bis zu einer Mithaftung von 50 Prozent vollständig. Liegt Ihre Mitschuld darüber, zahlen Sie höchstens die Hälfte unseres Honorars, unabhängig davon, wie hoch Ihre Quote ausfällt.
Das gilt für unser Honorar. Reparaturkosten, Mietwagen und andere Schadenpositionen richten sich weiter nach Ihrer Quote. Die vollständige Honorartabelle und die Kosten bei Selbstbeauftragung finden Sie auf unserer Kostenseite.
Übersicht
Welche Kosten sind bevorrechtigt, welche nicht?
Das Vorrecht erfasst die Kosten, die zum unmittelbaren Fahrzeugschaden gehören und damit in dieselbe Richtung zielen wie die Leistung Ihrer Kasko. Alles andere wird nach Ihrer Haftungsquote ersetzt.
| Häufig bevorrechtigt | Meist nur nach Haftungsquote |
|---|---|
| Selbstbeteiligung der Vollkasko | Nutzungsausfall |
| Sachverständigenkosten | Mietwagenkosten |
| Wertminderung des Fahrzeugs | Allgemeine Kostenpauschale |
| Abschlepp- und Bergungskosten | Rückstufungsschaden in der Kasko |
Ob die bevorrechtigten Kosten wirklich in voller Höhe zurückfließen, hängt von Ihrer Quote und von der Höhe des Fahrzeugschadens ab. Bei einer Quote von 50 Prozent und üblichen Schadenhöhen geht die Rechnung fast immer auf. Bei hoher Mitschuld und kleinem Schaden kann ein Rest offen bleiben. Wir rechnen Ihnen das vor der Beauftragung durch.
Voraussetzung
Warum es dafür ein eigenes Gutachten braucht
Ein von der Kaskoversicherung veranlasster Prüfbericht dient in erster Linie der Prüfung des Kaskoschadens. Ob und in welcher Tiefe er alle Positionen ausweist, die für die Haftungsregulierung und das Quotenvorrecht gebraucht werden, hängt vom Einzelfall ab.
Für das Quotenvorrecht müssen die einzelnen Schadenspositionen nachvollziehbar getrennt beziffert sein. Ein eigenes Gutachten schafft dafür eine belastbare Grundlage. Ohne diese Zahlen lässt sich der Vorrang weder beziffern noch durchsetzen.
Wir weisen jede Position einzeln aus, berechnen, was Ihnen bei Ihrer Quote vorrangig zusteht, und bereiten die Unterlagen so auf, dass Anwalt und Versicherungen unmittelbar damit abrechnen können. Welche Positionen ein vollständiges Gutachten sichert, zeigen wir an echten Fällen auf unserer Seite So sieht ein Gutachten aus.
Sonderfall
Und ohne Vollkasko?
Dann greift das Quotenvorrecht nicht, denn es setzt voraus, dass eine Kaskoversicherung geleistet hat und ihr Anspruch auf den Gegner übergegangen ist. Die Gutachterkosten werden in diesem Fall wie jede andere Position nach Ihrer Quote gekürzt. So hat es der Bundesgerichtshof am 7. Februar 2012 entschieden.
Für Sie ändert das nichts, denn unsere Honorarregelung gilt unabhängig davon, ob Sie vollkaskoversichert sind.
Ein eigenes Gutachten lohnt sich auch dann. Der von der Versicherung beauftragte Prüfer setzt den Schaden erfahrungsgemäß eher niedrig an, und ein zu niedriger Ausgangsbetrag wirkt sich über die Quote doppelt aus.
Rechtsgrundlage
Worauf sich das stützt
Das Quotenvorrecht folgt aus § 86 Absatz 1 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes. Der Bundesgerichtshof hat bereits 1967 entschieden, dass der Forderungsübergang auf den Versicherer den Geschädigten nicht benachteiligen darf; die Selbstbeteiligung bleibt deshalb grundsätzlich in seinem Vorrecht.
Sachverständigenkosten werden in der Rechtsprechung als kongruenter Sachschaden behandelt und können deshalb am Quotenvorrecht teilnehmen. Das hat unter anderem das Oberlandesgericht Celle im Urteil vom 3. Februar 2011, Aktenzeichen 5 U 171/10, ausgeführt.
Rechtsprechung im Detail
Grundentscheidung: Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. April 1967, Aktenzeichen VI ZR 179/65, veröffentlicht in BGHZ 47, 308.
Zu den Sachverständigenkosten als bevorrechtigter Position: Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 26. Juni 2000, Aktenzeichen 6 U 116/99; Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 3. Februar 2011, Aktenzeichen 5 U 171/10; Landgericht Bochum, Urteil vom 24. Mai 2011, Aktenzeichen 9 S 29/11.
Zur Rückstufung: Dieselbe Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle stellt klar, dass Prämiennachteile aus der Rückstufung nicht am Vorrecht teilnehmen.
Zur Bedeutung der vertraglichen Leistungsgrenzen der Kasko: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31. Mai 2023, Aktenzeichen IV ZR 299/22.
Zur Abgrenzung ohne Kaskoleistung: Bundesgerichtshof, Urteile vom 7. Februar 2012, Aktenzeichen VI ZR 133/11 und VI ZR 249/11. Danach werden Sachverständigenkosten im reinen Haftungsverhältnis wie jede andere Position nach der Quote gekürzt.
Häufige Fragen
Was Betroffene uns am häufigsten fragen
Bekomme ich bei Teilschuld nur die Hälfte meines Schadens?
Nicht bei allen Positionen. Wenn eine Vollkaskoversicherung den Fahrzeugschaden reguliert hat, werden Selbstbeteiligung, Wertminderung, Gutachterkosten und Abschleppkosten über das Quotenvorrecht vorrangig ausgeglichen, oft in voller Höhe. Nutzungsausfall, Mietwagen und die Kostenpauschale richten sich dagegen nach der Haftungsquote.
Gilt das Quotenvorrecht auch bei Teilkasko?
Es kann auch bei einer Teilkaskoleistung greifen, allerdings nur, wenn zugleich ein Anspruch gegen einen haftenden Dritten besteht. Bei einem reinen Wildschaden oder Glasbruch ohne Unfallgegner gibt es keine gegnerische Haftungsquote, aus der etwas vorrangig ausgeglichen werden könnte.
Muss ich meiner Kaskoversicherung sagen, dass ich das Quotenvorrecht nutze?
Informieren Sie Kaskoversicherung und Anwalt frühzeitig darüber, dass eine Teilschuld und damit ein Anspruch gegen den Unfallgegner besteht. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Aufstellung der einzelnen Schadenspositionen. Die liefern wir mit dem Gutachten.
Was ist, wenn die Haftungsquote noch strittig ist?
Lassen Sie zuerst begutachten. Die einzelnen Schadenspositionen stehen unabhängig von der Quote fest, gerechnet wird später.
Brauche ich bei Teilschuld einen Anwalt?
Zwingend nicht, sinnvoll ja. Die Abrechnung des Quotenvorrechts gegenüber Haftpflicht- und Kaskoversicherung ist Rechtsdienstleistung und gehört in die Hand eines Rechtsanwalts. Bei Teilschuld trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten allerdings nur anteilig, das sollten Sie vorher wissen.
Ihre Quote steht fest? Dann lassen Sie rechnen.
Wir begutachten Ihr Fahrzeug vor Ort, weisen jede Position einzeln aus und sagen Ihnen, was Ihnen bei Ihrer Mithaftung vorrangig zusteht.