FDarf ich meine Dienstleister nach einem Unfall wirklich selbst wählen?
Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall folgt aus §249 BGB die freie Wahl des Sachverständigen und der Werkstatt. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen weder einen Gutachter noch eine Partnerwerkstatt vorschreiben.
Empfehlungen der Versicherung sind rechtlich nicht bindend. Auch die Kosten eines Verkehrsrechtsanwalts gehören bei Fremdverschulden zum erstattungsfähigen Schaden.
Anders beim Kaskoschaden: Dort räumen die Versicherungsbedingungen dem Versicherer regelmäßig ein Weisungsrecht ein.
FWas kostet die Nutzung des Netzwerks?
Für Unfallgeschädigte ist die Nutzung kostenfrei. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung nach §249 BGB die Kosten der beauftragten Dienstleister — Sachverständiger, Anwalt und Mietwagen beziehungsweise Nutzungsausfall.
Bei einem Kaskoschaden richtet sich die Kostenübernahme nach den Versicherungsbedingungen.
FWarum sind Versicherungsvermittler gelistet, wenn das Netzwerk unabhängig sein soll?
Weil sie eine andere Rolle haben. Versicherungsvermittler sind keine Netzwerkpartner der fünf regulierungsrelevanten Berufsgruppen, sondern nutzen den Service für ihre eigenen Kunden.
Ist ein Kunde bei einem fremdverschuldeten Unfall der Geschädigte, vermittelt der Vermittler ihn ins unabhängige Netzwerk.
Ein Interessenkonflikt entsteht dabei nicht: In dieser Konstellation reguliert die gegnerische Haftpflichtversicherung, nicht die eigene Gesellschaft des Vermittlers. Sein Kunde steht auf der Anspruchsseite.
Die Aussage der Versicherungsunabhängigkeit bezieht sich auf die fünf Berufsgruppen, die den Geschädigten in der Regulierung vertreten.
FWie werden die Partner geprüft?
Einträge werden nicht automatisch veröffentlicht, sondern manuell freigeschaltet. Geprüft werden:
- Qualifikation und Zulassung beziehungsweise Zertifizierung
- Unabhängigkeit von Versicherungsgesellschaften
Bewertungen stammen aus abgeschlossenen Fällen und sind einem konkreten Vorgang zugeordnet — es handelt sich nicht um frei einreichbare anonyme Einträge.
FWas ist der Unterschied zum Schadenmanagement der Versicherung?
Beim Schadenmanagement wählt die Versicherung die Dienstleister aus. Deren wirtschaftliches Ziel ist die Begrenzung der Regulierungskosten — nicht die Maximierung Ihres Anspruchs.
Im unabhängigen Netzwerk wählen Sie, und die Beauftragten arbeiten ausschließlich in Ihrem Auftrag.
Sichtbar wird der Unterschied bei Positionen wie merkantiler Wertminderung, Nutzungsausfall, Verbringungskosten und Beilackierung — sie fehlen in versicherungsnahen Kalkulationen häufig oder werden gekürzt.
Schadensteuerung erkennen und abwehren →