Ihr Recht auf freie Wahl: das Netzwerk unabhängiger Kfz-Profis
Nach einem Unfall mit Fremdverschulden haben Sie das Recht, Ihre Dienstleister selbst zu wählen — unabhängig von den Vorgaben der gegnerischen Versicherung. Dieses Recht nutzen die wenigsten. Genau das ändern wir.
Nach einem Unfall mit Fremdverschulden haben Sie das Recht, Ihre Dienstleister selbst zu wählen — unabhängig von den Vorgaben der gegnerischen Versicherung. Dieses Recht nutzen die wenigsten.
BESA ist Gründungsmitglied von LOCAL PRO — einem deutschlandweiten Verzeichnis unabhängiger Kfz-Sachverständiger, Verkehrsrechtsanwälte, Werkstätten, Abschleppdienste und Mietwagenanbieter. Alle gelisteten Betriebe dieser fünf Berufsgruppen arbeiten ohne Bindung an Versicherungen und ausschließlich im Interesse Geschädigter.
Bei Fremdverschulden folgt aus §249 BGB die freie Wahl des Sachverständigen und der Werkstatt. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen weder einen Gutachter noch eine Partnerwerkstatt vorschreiben — ihre Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend.
Auch die Kosten eines Verkehrsrechtsanwalts gehören zum erstattungsfähigen Schaden.
Anders beim Kaskoschaden: Dort räumen die Bedingungen dem Versicherer regelmäßig ein Weisungsrecht ein — mehr dazu →Unabhängiges Gutachten auf Kosten der gegnerischen Versicherung — nicht das Versicherungsgutachten. Ermittelt Reparaturkosten, Wertminderung und Ausfallzeit vollständig.
Unfallgutachten: Leistungen und Ablauf →Durchsetzung aller Ansprüche — Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld. Widerspricht Kürzungen der Versicherung.
Wann sich ein Anwalt lohnt →Reparatur nach Herstellervorgaben — freie Werkstattwahl nach §249 BGB, keine Bindung an das Netzwerk der Versicherung.
Transport zur Werkstatt Ihrer Wahl — nicht zur Partnerwerkstatt der Versicherung. Häufig der erste Kontakt direkt am Unfallort.
Klassengleiches Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur — oder alternativ Nutzungsausfallentschädigung, ganz nach Ihrer Wahl.
Mietwagen oder Nutzungsausfall? →- Geprüfte Partner: Alle Einträge werden manuell freigeschaltet — geprüft werden Qualifikation, Zulassung beziehungsweise Zertifizierung und die Unabhängigkeit von Versicherungsgesellschaften.
- Verifizierte Bewertungen: Jede Bewertung stammt aus einem abgeschlossenen Fall und ist einem konkreten Vorgang zugeordnet — keine frei einreichbaren anonymen Einträge.
- Gemeinsame digitale Akte: Alle Beteiligten arbeiten in einer Akte — transparent, ohne Papierkram und ohne Medienbruch.
- Keine Versicherungsbindung: Kein Betrieb der fünf regulierungsrelevanten Berufsgruppen steht in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu einer Versicherungsgesellschaft.
- Deutschlandweit: Über 3.900 gelistete Dienstleister — Experten in Ihrer Region finden.
Dort wählt die Versicherung die Dienstleister aus — mit dem Ziel, die Regulierungskosten zu begrenzen. Im unabhängigen Netzwerk wählen Sie, und die Beauftragten arbeiten ausschließlich in Ihrem Auftrag. Sichtbar wird das bei Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall, Verbringungskosten und Beilackierung. Schadensteuerung erkennen →
Im Netzwerkumfeld finden Sie auch Versicherungsagenturen. Das ist kein Widerspruch zur Unabhängigkeit — sondern eine andere Rolle:
Sachverständige, Anwälte, Werkstätten, Abschleppdienste, Mietwagenanbieter. Sie vertreten den Geschädigten in der Regulierung — und stehen deshalb in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu Versicherern.
Versicherungsvermittler nutzen den Service für ihre eigenen Kunden: Ist der Kunde bei einem fremdverschuldeten Unfall der Geschädigte, vermittelt der Vermittler ihn ins unabhängige Netzwerk.
Bei einem fremdverschuldeten Unfall reguliert die gegnerische Haftpflichtversicherung — nicht die Gesellschaft, für die der Vermittler tätig ist. Sein Kunde steht auf der Anspruchsseite, nicht auf der Zahlerseite.
Der Vermittler hat damit dasselbe Interesse wie sein Kunde: eine vollständige Regulierung durch die Gegenseite. Genau deshalb ist die Empfehlung eines unabhängigen Sachverständigen für ihn naheliegend.
Die Aussage der Versicherungsunabhängigkeit bezieht sich auf die fünf Berufsgruppen, die den Geschädigten in der Regulierung vertreten.Versicherungsvermittler sind keine Netzwerkpartner der fünf regulierungsrelevanten Berufsgruppen, sondern nutzen den Service für ihre eigenen Kunden. Genannte Gesellschaftsnamen sind Marken der jeweiligen Inhaber.
- 📍 Karlsruhe
- 📍 Ettlingen
- 📍 Rastatt
- 📍 Pforzheim
- 📍 Bruchsal
- 📍 Baden-Baden
- 📍 Rheinstetten
- 📍 Malsch
- 📍 Pfinztal
- 📍 Bretten
Alle unabhängigen Dienstleister deutschlandweit finden Sie auf local-pro.network.
Bettina Hamideh — Leitung Office & Schadensmanagement, LOCAL PRO Koordination
Fragen zur Unfallabwicklung, zur Partnersuche in Ihrer Region oder zur Koordination Ihres Falls? Sie erreichen mich persönlich:
📞 0721 66 47 61 25
💬 WhatsApp — direkt und kostenlos
✉️ service@besa-gutachter.de
Zugangsdaten per E-Mail — persönlicher Link zu Ihrer Akte, sofort.
Fotos und Hergang dokumentieren — geführt, nichts geht verloren.
Unabhängige Profis wählen — Gutachter, Anwalt, Werkstatt aus Ihrer Region.
Ihr Profi übernimmt — Versicherung, Werkstatt, Regulierung.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt alle Kosten — Gutachten, Anwalt und Mietwagen beziehungsweise Nutzungsausfall. Für Sie entsteht keine Vorleistung und keine eigene Kostenbelastung.
Bei einem Kaskoschaden richtet sich die Kostenübernahme nach den Versicherungsbedingungen — alle Szenarien →Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall folgt aus §249 BGB die freie Wahl des Sachverständigen und der Werkstatt. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen weder einen Gutachter noch eine Partnerwerkstatt vorschreiben.
Für Unfallgeschädigte ist die Nutzung kostenfrei. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung nach §249 BGB die Kosten der beauftragten Dienstleister — Sachverständiger, Anwalt und Mietwagen beziehungsweise Nutzungsausfall.
Weil sie eine andere Rolle haben. Versicherungsvermittler sind keine Netzwerkpartner der fünf regulierungsrelevanten Berufsgruppen, sondern nutzen den Service für ihre eigenen Kunden.
Ist ein Kunde bei einem fremdverschuldeten Unfall der Geschädigte, vermittelt der Vermittler ihn ins unabhängige Netzwerk.
Einträge werden nicht automatisch veröffentlicht, sondern manuell freigeschaltet. Geprüft werden:
- Qualifikation und Zulassung beziehungsweise Zertifizierung
- Unabhängigkeit von Versicherungsgesellschaften
Beim Schadenmanagement wählt die Versicherung die Dienstleister aus. Deren wirtschaftliches Ziel ist die Begrenzung der Regulierungskosten — nicht die Maximierung Ihres Anspruchs.