Nächster freier Termin: Jetzt sichern Stand Uhr
Aus der Praxis

So sieht ein Gutachten aus: drei echte Fälle aus 2026

Kein Musterdokument und keine Behauptung: drei anonymisierte Gutachten aus dem Sommer 2026, mit Ausschnitten aus den Originalen. Ein Reparaturfall, ein Totalschaden, der trotzdem repariert wurde, und ein Totalschaden, bei dem alte Schäden vom Fahrzeugwert abgezogen wurden.

Zusammenfassungen aus drei Kfz-Gutachten mit Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Wertverhältnis
Von Samy Hamideh, Kfz-Sachverständiger (DESAG), zertifiziert für Hochvolt-Systeme (1S) | Stand 23. August 2026

Fast jede Gutachterseite verspricht ein gerichtsfestes Gutachten. Wie so ein Dokument aussieht und welche Zahlen darin über Ihr Geld entscheiden, zeigt kaum jemand. Auf dieser Seite finden Sie drei vollständige Fälle aus dem Sommer 2026, mit Ausschnitten aus den Originaldokumenten.

Ein Schadengutachten hält den Zustand eines Fahrzeugs nach einem Unfall fest, und zwar vollständig genug, dass die gegnerische Versicherung nichts davon in Zweifel ziehen kann. Es beschreibt jede Beschädigung, legt den Reparaturweg fest, beziffert dessen Kosten und stellt sie dem Wert des Fahrzeugs gegenüber. Aus diesem Verhältnis ergibt sich die wichtigste Weiche des ganzen Falls: Wird repariert, oder wird der Wert ersetzt?

Zur Anonymisierung

Alle drei Gutachten sind echt. Entfernt wurden Namen, Anschriften, Kennzeichen, Fahrzeugidentnummern, Versicherungs- und Schadennummern, Anwalts- und Werkstattangaben sowie Unfall- und Besichtigungsorte. Die Seiten wurden dafür in Bilder umgewandelt, damit unter den schwarzen Flächen kein auslesbarer Text zurückbleibt. Alle technischen Feststellungen und sämtliche Beträge sind unverändert.

Jeder der drei Fälle steht in der Übersicht unten vollständig als PDF zum Herunterladen bereit, von der Zusammenfassung über die Kalkulation bis zur Fotodokumentation. Die Dokumente sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht als eigene Gutachten weiterverwendet werden.

Die drei Fälle im Überblick

Zwei dieser Fälle kosten in der Reparatur fast genau gleich viel. Der eine wird repariert, der andere ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Entschieden wird das nicht an der Schadenhöhe, sondern am Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs.

FahrzeugReparaturkosten und Fahrzeugwert
BMW 7er 730d
Erstzulassung 2019, 96.231 km
Reparatur 9.881,88 € brutto, Wiederbeschaffungswert 39.550 €. Verhältnis unkritisch. Ergebnis: Reparatur, dazu 400 € Wertminderung.
Gutachten 26.050 als PDF laden (23 Seiten, 3,0 MB) ↓
Ford Kuga 2.0 TDCi
Erstzulassung 2015, 208.952 km
Reparatur 9.853,46 € brutto, Wiederbeschaffungswert 8.800 €. Verhältnis 112 %. Ergebnis: wirtschaftlicher Totalschaden, vom Halter dennoch repariert.
Gutachten 26.060 als PDF laden (26 Seiten, 3,4 MB) ↓
Renault Kangoo 1.5 dCi
Erstzulassung 2007, 313.151 km
Reparatur 4.885,90 € brutto, Wiederbeschaffungswert 2.100 €. Verhältnis 233 %. Ergebnis: Totalschaden, Restwert 150 €, Vorschadenabzug 500 €.
Gutachten 26.057 als PDF laden (26 Seiten, 3,4 MB) ↓
Fall 1: Blumenkasten fällt auf einen BMW 7er

Ein Blumenkasten fiel aus dem ersten Stock auf das geparkte Fahrzeug. Beschädigt wurden Scheinwerfer, Ziergitter, Frontklappe und Kotflügel. Solche Fälle sind kein Verkehrsunfall im engeren Sinn: Reguliert hat hier die private Haftpflichtversicherung des Mieters der Wohnung im ersten Stock. Für die Arbeit des Sachverständigen ändert das nichts, für die Frage, wer zahlt, sehr wohl.

Die Zusammenfassung auf Seite 3 fasst zusammen, was das Gutachten auf 22 Seiten belegt:

Zusammenfassung des Gutachtens 26.050: Reparaturkosten 9.881,88 Euro, Wiederbeschaffungswert ausreichend, Wertminderung 400 Euro

Der Wiederbeschaffungswert ist mit ausreichend angegeben. Das bedeutet: Er liegt so weit über den Reparaturkosten, dass die Wirtschaftlichkeit der Reparatur außer Frage steht. Nachrichtlich beträgt er 39.550 Euro brutto, das Fahrzeug kostete neu 114.199,54 Euro.

Warum ein sechs Jahre altes Auto bei vier beschädigten Teilen fast 10.000 Euro Reparatur verursacht, zeigt die Ersatzteilliste. Ein einziger Scheinwerfer schlägt mit 5.664,22 Euro zu Buche. Das ist keine Besonderheit dieses Falls, sondern der Normalzustand bei modernen Fahrzeugen mit Laserlicht und Fahrassistenzsystemen:

Ersatzteilliste des Gutachtens 26.050 mit Ziergitter für 134,35 Euro und Scheinwerfer für 5.664,22 Euro

Die Schlusskalkulation trennt Arbeitslohn, Lackierung und Ersatzteile. Kalkuliert wurde mit den Stundensätzen einer regionalen markengebundenen Fachwerkstatt:

Schlusskalkulation des Gutachtens 26.050: 843,26 Euro Arbeitslohn, 1.546,30 Euro Lackierung, 5.914,54 Euro Ersatzteile, 9.881,88 Euro brutto

Damit ist der Fall aber noch nicht vollständig. Auch ein fachgerecht repariertes Fahrzeug gilt anschließend als Unfallwagen und bringt beim Verkauf weniger. Diese Wertminderung muss beziffert und begründet werden, sonst zahlt die Versicherung sie nicht. Das Gutachten rechnet sie mit zwei anerkannten Verfahren und legt sie anschließend fest:

Berechnung der Wertminderung im Gutachten 26.050 nach BVSK-Modell mit 396 Euro und Marktrelevanz- und Faktorenmethode mit 399 Euro, festgesetzt auf 400 Euro
Was in diesem Fall leicht verloren geht

Neben der Wertminderung stehen im Gutachten 119 Euro Nutzungsausfall pro Kalendertag und die Mietwagenklasse 10. Bei drei Arbeitstagen Reparaturdauer sind das mehrere hundert Euro, die nur derjenige bekommt, der weiß, dass es sie gibt. Beide Angaben gehören in jedes Gutachten, das diesen Namen verdient.

Fall 2: Totalschaden am Ford Kuga, trotzdem repariert

Ein anderer Fahrzeugführer fuhr gegen den geparkten Wagen. Der Schaden reicht vom Stoßfänger über die Seitenwand bis in die Hinterachse: Stoßdämpfer, Schräglenker, drei Querlenker, Scheibenrad und zwei Reifen mussten erneuert werden. Das Fahrzeug war fahrfähig, aber nicht mehr verkehrssicher.

Die Reparatur kostet 9.853,46 Euro brutto. Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 8.800 Euro. Damit kostet die Instandsetzung mehr, als das Auto wert ist:

Zusammenfassung des Gutachtens 26.060: Reparaturkosten 9.853,46 Euro, Wiederbeschaffungswert 8.800 Euro, Restwert 3.620 Euro, Wertverhältnis 112 Prozent

Im Gutachten steht an dieser Stelle der Satz, dass die Durchführung einer Reparatur nicht empfohlen werden kann. Das ist eine wirtschaftliche Feststellung, keine Anweisung. Der Sachverständige beurteilt, ob sich die Instandsetzung rechnet. Ob der Halter sein Fahrzeug trotzdem behalten will, entscheidet der Halter.

Genau das ist hier passiert. Möglich macht das die sogenannte 130-Prozent-Regel:

Die 130-Prozent-Regel

Wer sein Fahrzeug nach einem wirtschaftlichen Totalschaden behalten möchte, kann die vollen Reparaturkosten ersetzt bekommen, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: Die Reparaturkosten übersteigen 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes nicht, es wird vollständig und fachgerecht nach den Vorgaben des Gutachtens repariert, und das Fahrzeug wird anschließend mindestens sechs Monate weitergenutzt. Hintergrund ist das Interesse des Geschädigten am Erhalt seines vertrauten Fahrzeugs.

In diesem Fall: 9.853,46 € Reparatur zu 8.800 € Wiederbeschaffungswert, also 112 Prozent. Die Grenze ist eingehalten.

Ohne ein Gutachten, das dieses Verhältnis belegt, hätte der Halter nur den Fahrzeugwert abzüglich Restwert bekommen, also 8.800 minus 3.620, das sind 5.180 Euro. Mit dem Gutachten trägt die Versicherung die Reparatur von 9.853,46 Euro. Der Unterschied beträgt in diesem Fall über 4.600 Euro, und er hängt an drei Zahlen in einem Dokument.

Der Restwert wird dabei nicht geschätzt. Er wird über eine Restwertbörse am regionalen Markt erhoben, hier mit drei verbindlichen Geboten. Der höchste Betrag zählt:

Restwertermittlung im Gutachten 26.060 mit drei verbindlichen Kaufangeboten über 3.620 Euro, 1.760 Euro und 301 Euro

Der Restwert ist die Position, um die am häufigsten gestritten wird, und der Streit läuft fast immer in dieselbe Richtung. Ausgezahlt wird beim Totalschaden die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Je höher der Restwert, desto weniger muss die Versicherung zahlen. Deshalb reichen Versicherer nach Erhalt des Gutachtens häufig ein höheres Gebot nach, meist von einer überregionalen Restwertbörse, an die ein Geschädigter von sich aus nie herangekommen wäre.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf sich der Geschädigte grundsätzlich auf den Betrag verlassen, den ein Sachverständiger auf dem für ihn zugänglichen regionalen Markt ermittelt hat. Genau darum steht im Gutachten kein geschätzter Wert, sondern eine dokumentierte Abfrage mit Anbietern, Geboten, Objektnummer und Bindefrist. Ein Nachtrag der Versicherung trifft dann nicht auf eine Behauptung, sondern auf einen belegten Marktpreis.

Vor dem Verkauf nichts überstürzen

Im Gutachten steht der Hinweis, vor der Veräußerung Rücksprache mit der Versicherung zu halten. Der Grund ist praktisch: Wer verkauft und danach ein höheres Gebot der Versicherung erhält, diskutiert über einen Vorgang, den er nicht mehr rückgängig machen kann. Wer wartet und das Nachgebot vorher prüfen lässt, entscheidet mit allen Zahlen auf dem Tisch. Kommt es zum Streit, ist das ein Fall für den Rechtsanwalt, nicht für den Sachverständigen.

Der Tankinhalt

In der Zusammenfassung steht eine Position, die fast nie erwähnt wird: Wert Tankinhalt circa 20 Euro. Beim Totalschaden geht der Kraftstoff mit dem Fahrzeug an den Aufkäufer und ist deshalb zu ersetzen. Es ist ein kleiner Betrag, aber er steht stellvertretend für alles, was in einem lückenhaften Gutachten unter den Tisch fällt.

Fall 3: Heuballen treffen einen Renault Kangoo

Vom Anhänger des Verursachers fielen Heuballen auf das Fahrzeug. Heckscheibe, Heckklappe und Schlussleuchte wurden zerstört. Reparaturkosten 4.885,90 Euro brutto, Wiederbeschaffungswert 2.100 Euro. Das Wertverhältnis liegt bei 233 Prozent, hier ist auch die 130-Prozent-Regel keine Option mehr:

Zusammenfassung des Gutachtens 26.057: Reparaturkosten 4.885,90 Euro, Wiederbeschaffungswert 2.100 Euro, Restwert 150 Euro, Wertverhältnis 233 Prozent

Bei einem Fahrzeug mit 19 Jahren und 313.151 Kilometern ist die eigentliche Arbeit nicht die Kalkulation, sondern die Wertermittlung. Vergleichbare Fahrzeuge sind im seriösen Handel nicht mehr zu bekommen, maßgeblich ist der Privatmarkt. Damit der Wert nachvollziehbar bleibt, wurde eine Marktwertanalyse durchgeführt:

Marktwertanalyse im Gutachten 26.057 mit Korridor von 1.700 bis 3.600 Euro, Durchschnitt 2.600 Euro, festgelegt auf 2.100 Euro

Der Korridor reicht von 1.700 bis 3.600 Euro, der Durchschnitt liegt bei 2.600 Euro. Festgelegt wurden 2.100 Euro. Die Differenz zum Durchschnitt ist kein Zufall und keine Nachlässigkeit, sondern die Folge des nächsten Punkts.

Das Fahrzeug hatte bereits vor dem Unfall Schäden: Hagelschäden an Motorhaube, Dach und hinterer Tür, Kratzer an Stoßfänger und Kotflügel, Verformungen an Seitenwand und Fahrertür. Sieben Positionen, einzeln benannt und einzeln bewertet:

Aufstellung nicht reparierter Vorschäden im Gutachten 26.057 mit sieben Einzelpositionen und einer Summe von 500 Euro

Diese 500 Euro senken den Wiederbeschaffungswert und damit die Auszahlung an den eigenen Auftraggeber. Ohne die Vorschäden läge der Wert bei 2.600 Euro. Der Abzug steht trotzdem im Gutachten, und zwar aus einem sehr praktischen Grund: Ersetzt wird der Unfallschaden, nicht der Zustand des Fahrzeugs insgesamt. Ein Gutachten, das Altschäden mitregulieren will, lädt die Versicherung dazu ein, das gesamte Dokument in Zweifel zu ziehen. Dann steht am Ende nicht der Streit um 500 Euro, sondern um 4.885 Euro.

Was außerdem zum Schaden gehört

Reparaturkosten und Fahrzeugwert sind der Kern, aber nicht der ganze Schaden. Diese Positionen tauchen in den drei Gutachten auf und werden regelmäßig übersehen:

  • Wertminderung: beim Reparaturfall, weil das Fahrzeug danach als Unfallwagen gilt. Im Fall des BMW 400 Euro.
  • Nutzungsausfall: für jeden Kalendertag ohne nutzbares Fahrzeug. In den drei Fällen 119, 59 und 38 Euro pro Tag, abhängig von Fahrzeugklasse und Alter.
  • Mietwagenklasse: alternativ zum Nutzungsausfall, hier 10, 07 und 04.
  • Wiederbeschaffungsdauer: beim Totalschaden der Zeitraum, für den Nutzungsausfall anfällt, in beiden Fällen 12 bis 14 Kalendertage.
  • Tankinhalt: beim Totalschaden, weil der Kraftstoff mit dem Fahrzeug weggeht.
  • Kindersitz: ein Sitz, der sich im Fahrzeug befand, gehört nach einem Unfall ausgetauscht.
  • Sonderausstattung: Fahrrad- und Dachträger, nachgerüstete Anhängerkupplungen und Ähnliches erhöhen den Wiederbeschaffungswert, wenn sie erfasst sind.

Diese Seite erklärt die Zahlen aus drei konkreten Gutachten und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt vom Sachverhalt und von der Schuldfrage ab. Für die rechtliche Durchsetzung ist ein Rechtsanwalt zuständig, dessen Kosten bei Fremdverschulden ebenfalls die gegnerische Versicherung trägt.

Schaden am Fahrzeug? Termin in zwei Minuten.

Sie sehen die freien Zeiten aus dem Kalender und buchen direkt. Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Gutachtens, Sie gehen nicht in Vorkasse.

Häufige Fragen zu diesen Gutachten
FWann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs erreichen oder übersteigen. Der Sachverständige stellt beide Beträge gegenüber und bildet daraus das Wertverhältnis.

Beim Ford Kuga standen 9.853,46 € Reparaturkosten einem Wiederbeschaffungswert von 8.800 € gegenüber, das ergibt 112 Prozent. Beim Renault Kangoo waren es 4.885,90 € zu 2.100 €, also 233 Prozent.
Technisch reparierbar sind beide Fahrzeuge. Wirtschaftlich sinnvoll ist die Reparatur nicht.
FWas ist die 130-Prozent-Regel?

Wer sein Fahrzeug trotz wirtschaftlichem Totalschaden behalten möchte, kann die Reparatur ersetzt bekommen, solange die Reparaturkosten 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen. Voraussetzung ist, dass vollständig und fachgerecht nach den Vorgaben des Gutachtens repariert und das Fahrzeug anschließend mindestens sechs Monate weitergenutzt wird. Hintergrund ist das Interesse des Geschädigten am Erhalt seines vertrauten Fahrzeugs.

Der Sachverständige entscheidet darüber nicht. Er liefert mit dem Gutachten die Zahlen, an denen sich diese Grenze bemisst.
FWas ist eine Wertminderung und wann steht sie mir zu?

Die merkantile Wertminderung ist der Betrag, den ein Fahrzeug beim Verkauf weniger erzielt, weil es als Unfallwagen gilt, und zwar auch nach vollständig fachgerechter Reparatur. Sie fällt bei Reparaturfällen an, nicht beim Totalschaden, und wird nach anerkannten Modellen berechnet.

Beim gezeigten BMW ergaben zwei Verfahren 396 € und 399 €, festgesetzt wurden 400 €.
Ohne Bezifferung und Begründung im Gutachten wird diese Position von der Versicherung nicht gezahlt.
Alles zur Wertminderung →
FWarum zieht der Gutachter Vorschäden vom Fahrzeugwert ab?

Ersetzt wird nur der Schaden aus dem Unfall. Beschädigungen, die vorher vorhanden waren, mindern den Wert des Fahrzeugs schon zum Unfallzeitpunkt und werden deshalb vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Beim Renault Kangoo waren das sieben Positionen von Hagelschäden am Dach bis zu Kratzern am Kotflügel, zusammen 500 €.

Der Abzug verringert die Auszahlung an den eigenen Auftraggeber. Er ist trotzdem nötig: Ein Gutachten, das Altschäden dem Unfall zuschlägt, hält der Prüfung durch die Versicherung nicht stand.
FWerden Tankinhalt, Kindersitz und Dachträger ersetzt?

Ja, sofern sie im Gutachten erfasst sind.

  • Tankinhalt: geht beim Totalschaden mit dem Fahrzeug weg, beim Ford Kuga 20 €
  • Kindersitz: gehört nach einem Unfall ausgetauscht
  • Nachgerüstete Ausstattung: Fahrrad- und Dachträger, Anhängerkupplungen, erhöht den Wiederbeschaffungswert
Positionen, die im Gutachten fehlen, werden von der Versicherung nicht bezahlt.
FSind die hier gezeigten Gutachten echt?

Ja. Es handelt sich um drei Haftpflichtgutachten, die BESA im Juni und Juli 2026 erstellt hat. Alle personenbezogenen Angaben wurden entfernt: Namen, Anschriften, Kennzeichen, Fahrzeugidentnummern, Versicherungs- und Schadennummern, Anwalts- und Werkstattangaben sowie Unfall- und Besichtigungsorte.

Dazu wurden die Seiten in Bilder umgewandelt, damit unter den geschwärzten Flächen kein auslesbarer Text zurückbleibt. Die technischen Feststellungen und alle Beträge sind unverändert.