Flottenservice: effiziente Schadenabwicklung für Ihren Fuhrpark
Schäden an Firmenfahrzeugen bedeuten nicht nur Reparaturkosten, sondern vor allem Ausfallzeit und organisatorischen Aufwand. Wir sichern Ihre Ansprüche vollständig ab — unabhängig von Versicherungen und mit Prozessen, die auf mehrere Fahrzeuge ausgelegt sind.
Bei Firmenfahrzeugen ist der Reparaturschaden selten der größte Posten. Entscheidend ist, was der Ausfall kostet — und ob die betrieblichen Folgeschäden von Anfang an belegt werden.
Genau daran scheitern Regulierungen im gewerblichen Bereich am häufigsten: Nicht weil der Anspruch fehlt, sondern weil er nicht nachgewiesen wurde.
Die pauschale Tagesentschädigung nach Fahrzeugklasse, die bei privat genutzten Pkw angesetzt wird, gilt für gewerblich genutzte Fahrzeuge nicht.
Nachzuweisen ist der konkrete Schaden: entweder der entgangene Gewinn oder die Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs. Das ist aufwendiger — aber wirtschaftlich meist erheblich bedeutsamer als die Reparatur selbst.
Grundlagen zur Berechnung: Nutzungsausfall — Voraussetzungen und Nachweis →Abgeltung über eine Tagespauschale nach Fahrzeugklasse — ohne Nachweis konkreter Kosten. Einfach, aber für Gewerbefahrzeuge nicht anwendbar.
Entgangener Gewinn oder Vorhaltekosten — belegt über Auftragslage, Tourenplanung, Einsatzdokumentation und betriebswirtschaftliche Auswertungen des Vergleichszeitraums.
Erstattungsfähig sind daneben — soweit kausal auf den Ausfall zurückgehend:
- Bergung und Abschleppen — beim Nutzfahrzeug erheblich höher als beim Pkw, insbesondere bei beladenem Fahrzeug
- Standgeld für die Zeit bis zur Freigabe
- Umladung der Ladung und Weitertransport
- Anmietung eines Ersatzfahrzeugs, soweit erforderlich und wirtschaftlich vertretbar
- Weiterlaufende Personalkosten, soweit die Kraft nicht anderweitig eingesetzt werden kann
- Vertragliche Nachteile aus verspäteter Leistung, soweit belegbar
- Merkantile Wertminderung — auch beim Nutzfahrzeug möglich
Die erforderliche Instandsetzungsdauer im Gutachten ist die Grundlage, an der sich die Versicherung messen lassen muss. Fehlt sie, setzt die Regulierung regelmäßig einen kürzeren Zeitraum an. Bei Nutzfahrzeugen mit Lieferzeiten für Baugruppen macht das schnell einen fünfstelligen Unterschied.
Begutachtung am Betriebsgelände, in der Werkstatt oder am Standort des Fahrzeugs — ohne dass Sie das Fahrzeug bewegen müssen. Das minimiert die Ausfallzeit und den Koordinationsaufwand Ihrer Mitarbeiter.
Bei mehreren betroffenen Fahrzeugen erfolgt die Begutachtung als Sammeltermin. Jedes Fahrzeug wird dabei einzeln erfasst und dokumentiert — eine pauschale Bewertung über den Bestand hinweg wäre im Streitfall nicht belastbar.
Pkw, Transporter, Lkw und Trailer, Wohnmobile sowie Elektro- und Hybridfahrzeuge — einschließlich Sonderaufbauten. Ein Ansprechpartner für den gesamten Bestand.
Fahrer oder Fuhrparkleitung erfassen den Schaden über die digitale Unfallakte. Der Termin fällt dadurch kürzer aus, der Bearbeitungsstand ist jederzeit einsehbar — ohne telefonisches Nachfassen.
Vollständige Erfassung von Primär- und Sekundärschäden, Ausfallzeit und Wertminderung — als Grundlage für Regulierung, Buchhaltung und gegebenenfalls arbeitsrechtliche Klärung.
Steht der komplette Bestand auf einem Platz, erfolgt die Erfassung fahrzeugweise vor Ort. Entscheidend ist die Prüfung, ob die kalkulierten Instandsetzungsmethoden nach Herstellervorgabe überhaupt zulässig sind — Smart-Repair ist es nicht immer.
Ohne HV-Qualifikation weder Batteriezustand noch Quarantänepflicht beurteilbar. Beides mit erheblicher wirtschaftlicher Wirkung — ein Batterietausch führt schnell zum wirtschaftlichen Totalschaden.
Reparatur nur nach schriftlicher Freigabe des Leasinggebers. Bei der Rückgabe prüft dessen Gutachter systematisch — ohne dokumentierte, fachgerechte Instandsetzung drohen Minderwert-Abzüge Jahre später.
Vertiefend: E-Auto-Unfall: Batterie, Hochvolt und Quarantäne → · Leasing-Unfall: Pflichten und Rückgabe → · Fallbeispiel Lkw: 19.000 € verdeckter Schaden →
Bei betrieblich veranlassten Fahrten gilt die beschränkte Arbeitnehmerhaftung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts:
Der Arbeitgeber trägt den Schaden vollständig.
Abwägung im Einzelfall — keine feste Formel.
Der Arbeitnehmer haftet regelmäßig voll.
Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber
Für eine Regressforderung trägt das Unternehmen die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Schadenshöhe und Verschuldensgrad. Ohne objektiven Schadensnachweis sind interne Forderungen rechtlich angreifbar.
Ein neutrales Gutachten schützt deshalb beide Seiten: das Unternehmen vor einer nicht durchsetzbaren Forderung, den Mitarbeiter vor einer überhöhten.
Ausführlich: Unfall mit dem Firmenwagen — Haftung und Arbeitsrecht →
Ein Schadengutachten ist für Unternehmen mehr als eine Regulierungsgrundlage — es ist Grundlage für mehrere parallele Prozesse:
| Bereich | Wofür das Gutachten gebraucht wird |
|---|---|
| Versicherung | Objektive Regulierungsgrundlage. Ohne belastbares Gutachten werden Nebenkosten und Wertminderung häufig gestrichen. |
| Buchhaltung & Steuer | Grundlage für Rückstellungsbildung und außerplanmäßige Abschreibung. Versicherungserstattungen sind erfolgswirksam zu verbuchen. |
| Arbeitsrecht | Neutrale Basis für die Haftungsklärung gegenüber dem Mitarbeiter. |
| Leasing | Schutz vor überhöhten Schadensberechnungen bei der Rückgabe. |
| Fuhrparkcontrolling | Dokumentierte Schadenshistorie je Fahrzeug — Grundlage für Ersatzbeschaffung und Ausschreibungen. |
Die steuerliche und bilanzielle Behandlung im Einzelfall klären Sie mit Ihrem Steuerberater. Dieser Abschnitt ersetzt keine steuerliche Beratung.
| Vorteil | Nutzen für Ihr Unternehmen |
|---|---|
| Zeitersparnis | Weniger administrativer Aufwand für Ihre Mitarbeiter — Erfassung digital, Termin vor Ort. |
| Kostenkontrolle | Vollständige Dokumentation sichert Ansprüche gegenüber Versicherungen lückenlos ab — insbesondere den Ausfallschaden. |
| Verlässlichkeit | Ein fester, unabhängiger Ansprechpartner für den gesamten Fuhrpark. |
| Flexibilität | Einzelbegutachtung oder Sammeltermin — für kleine wie große Flotten, direkt vor Ort. |
| Unabhängigkeit | Weisungsfrei von Versicherungen — die Kalkulation folgt der Technik, nicht dem Regulierungsziel der Gegenseite. |
Die Tagespauschale nach Fahrzeugklasse gilt für Gewerbefahrzeuge nicht. Nachzuweisen ist der konkrete Schaden:
- Entgangener Gewinn — belegt über Auftragslage, Tourenplanung und betriebswirtschaftliche Auswertungen
- oder Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs
- Daneben: Bergung, Standgeld, Umladung, Ersatzfahrzeug und weiterlaufende Personalkosten
Ja. Bei mehreren betroffenen Fahrzeugen erfolgt die Begutachtung als Sammeltermin am Standort oder auf dem Betriebsgelände — bei Elementarereignissen wie Hagel der Regelfall.
Bei betrieblich veranlassten Fahrten gilt die beschränkte Arbeitnehmerhaftung: leichte Fahrlässigkeit trägt der Arbeitgeber, mittlere wird gequotelt, bei grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer regelmäßig voll.
Aus vier voneinander unabhängigen Gründen:
- Versicherung: ohne belastbares Gutachten werden Nebenkosten und Wertminderung gestrichen
- Steuer: Grundlage für Rückstellungsbildung und Abschreibung
- Arbeitsrecht: neutrale Basis für die Haftungsklärung
- Leasing: Schutz vor überhöhten Schadensberechnungen bei der Rückgabe
Die Begutachtung erfordert eine Hochvolt-Qualifikation. Ohne sie lässt sich weder der Zustand der Hochvoltbatterie beurteilen noch einschätzen, ob das Fahrzeug auf einem gesicherten Quarantäneplatz gelagert werden muss.
Vorgesehen ist ein fester Ansprechpartner für den gesamten Fuhrpark sowie ein definierter Meldeweg für Fahrer und Fuhrparkleitung.
- Digitale Erfassung von Fotos, Hergang und Fahrzeugdaten — der Termin fällt dadurch kürzer aus
- Bearbeitungsstand jederzeit einsehbar — ohne telefonisches Nachfassen
- Bei Fremdverschulden Abrechnung direkt mit der gegnerischen Versicherung — keine Vorleistung
- Unfall mit dem Firmenwagen: Haftung, Arbeitsrecht und Abwicklung
- Leasing-Unfall: Pflichten, GAP-Deckung und Rückgabeschutz
- E-Auto-Unfall: Batterie, Hochvolt und Wertminderung
- Nutzungsausfall: Voraussetzungen und Nachweis
- Lkw- und Nutzfahrzeuggutachten
- Fallbeispiel: 19.000 € verdeckter Schaden an der Abgasanlage