HIS Die Vorschadendatenbank der Versicherer
Wenn die gegnerische Versicherung nach einem Unfall plötzlich von einem Vorschaden spricht, den Sie gar nicht kennen, stammt die Information meist aus einer Datenbank, die Ihnen niemand zeigt. Sie heißt HIS, sie enthält Daten zu Ihrem Fahrzeug und zu Ihrer Person, und Sie dürfen kostenlos erfahren, was dort steht.
Grundlagen
Was das HIS ist
HIS steht für Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Es ist eine gemeinsame Warn- und Hinweisdatenbank der Versicherer, in der Auffälligkeiten zu Personen, Fahrzeugen und Gebäuden gemeldet und abgefragt werden. Versicherer nutzen es bei der Prüfung eines Antrags und bei der Bearbeitung eines Schadens. Gemeldet wird nicht jeder Schaden, sondern das, was ein Versicherer als auffällig einstuft: ungewöhnliche Schadenhäufigkeit, besondere Schadenfolgen, Totalschäden oder fiktiv abgerechnete Schäden, also Schäden, für die Geld geflossen ist, ohne dass repariert wurde.
Ein öffentliches Fahrzeugregister ist das HIS nicht, und eine Fahrzeughistorie liefert es auch nicht. Wer wissen will, was mit einem Gebrauchtwagen früher passiert ist, findet dort nur die Fälle, die einem Versicherer aufgefallen sind.
Betrieben wird das System im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Zuständig ist seit dem 1. Oktober 2025 die Besurance HIS GmbH in Wiesbaden, davor war es die informa HIS GmbH. Das ist mehr als eine Fußnote: Ein großer Teil der Ratgeber und Kanzleitexte im Netz nennt weiterhin den alten Betreiber. Wer sich darauf verlässt, schickt seine Anfrage an eine Adresse, die nicht mehr zuständig ist.
Inhalt und Fristen
Was gespeichert wird und wie lange
Entgegen einer verbreiteten Annahme geht es nicht nur um das Fahrzeug. Gespeichert werden auch Daten zu Ihrer Person. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung, also nicht Ihre Einwilligung. Widersprechen können Sie nach Artikel 21 DSGVO, wenn Gründe aus Ihrer besonderen Situation dafür sprechen.
| Art der Daten | Was konkret | Speicherdauer |
|---|---|---|
| Zur Person | Name, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle und frühere Anschriften | bis zum Ende des vierten Kalenderjahres nach der ersten Speicherung |
| Zum Fahrzeug | Fahrzeugidentifikationsnummer und Auffälligkeiten aus früheren Schadenmeldungen | bis zum Ende des vierten Kalenderjahres nach der ersten Speicherung |
| Bei erneuter Meldung | kommt in dieser Zeit eine neue Einmeldung dazu, verlängert sich die Frist | um weitere vier Jahre, höchstens auf zehn Jahre |
| Anfragen der Versicherer | wer wann etwas zu Ihnen oder Ihrem Fahrzeug abgefragt hat | zwei Jahre, taggenau |
Warum es Sie trifft
Die Versicherung kennt Ihr Auto besser als Sie
Bei der Regulierung fragt der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners das HIS ab. Er sieht, ob zu dem Fahrzeug etwas hinterlegt ist, und wie weit das zurückliegt. Sie sehen das nicht. Ihr Anwalt sieht es nicht. Der Sachverständige sieht es nicht. Das ist die eigentliche Schieflage: Über die Vorgeschichte Ihres Fahrzeugs weiß die Gegenseite mehr als Sie selbst, und sie stützt darauf ihre Kürzung.
Besonders hart trifft es Käufer von Gebrauchtwagen. Wer ein Fahrzeug mit unbekannter Schadenhistorie gekauft hat, kann weder den Umfang eines alten Schadens darlegen noch belegen, dass er fachgerecht repariert wurde. Beides wäre aber nötig, um den neuen Schaden vom alten abzugrenzen. Ob Sie von dem Vorschaden wussten, spielt dabei keine Rolle.
Ein Eintrag sagt außerdem nur, dass etwas war, nicht, dass es noch da ist. Ob ein gemeldeter Schaden am Fahrzeug überhaupt noch nachweisbar ist, zeigt die Fahrzeugdiagnose: Viele Steuergeräte halten zum Fehler fest, unter welchen Umständen er aufgetreten ist, je nach Hersteller auch bei welchem Kilometerstand. Damit lässt sich ein alter Eintrag von einem neuen trennen.
Der Streit dreht sich am Ende fast nie um die Frage, ob es einen Vorschaden gab, sondern darum, ob er sauber abgegrenzt ist. Ein Gutachten, das Vorschäden benennt und bewertet, nimmt der Versicherung genau das Argument, mit dem sie sonst die gesamte Kalkulation in Zweifel zieht. In unserem Beispielgutachten sehen Sie das an einem echten Fall, dem Abschnitt oben im Seitenkopf: Dort sind für nicht reparierte Vorschäden 500 Euro vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, offen ausgewiesen und begründet. Ein Abzug, der im Gutachten steht, ist keine Schwäche. Er ist der Grund, warum der Rest nicht angreifbar ist.
Ihr Recht
Die Selbstauskunft, kostenlos
Sie dürfen erfahren, welche Daten zu Ihrer Person und zu Ihrem Fahrzeug gespeichert sind und an wen sie übermittelt wurden. Die Auskunft ist unentgeltlich und wird direkt beim Betreiber beantragt, online über besurance-his.de/selbstauskunft. Telefonisch gibt es keine Auskunft, weil sich am Telefon niemand eindeutig ausweisen kann.
- Für eine Auskunft zum Fahrzeug: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II als Nachweis, dass Sie Halter sind
- Für eine Auskunft zur Person: Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und die Voranschriften der letzten Jahre
- Ist ein Eintrag falsch: Anspruch auf Berichtigung oder Löschung
- Verbraucherschützer raten, die Auskunft einmal im Jahr zu nutzen
Der sinnvollste Zeitpunkt ist vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens, sobald Sie Halter sind, und sofort dann, wenn eine Versicherung mit einem Vorschaden argumentiert. Ohne die Auskunft diskutieren Sie über etwas, das Sie nicht kennen.
FAQ
Häufige Fragen zum HIS
Was ist das HIS?
HIS steht für Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Es ist eine zentrale Warn- und Hinweisdatenbank, in der Versicherer Auffälligkeiten zu Personen, Fahrzeugen und Gebäuden melden und abfragen. Sie dient der Risikoprüfung im Antragsfall und der Aufklärung im Schadenfall. Ein öffentliches Fahrzeugregister ist es nicht.
Wer betreibt das HIS?
Das HIS wird im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft betrieben. Zuständig ist seit dem 1. Oktober 2025 die Besurance HIS GmbH in Wiesbaden. Davor war es die informa HIS GmbH. Viele Ratgeber im Netz nennen noch den alten Betreiber, Anfragen an diese Adresse laufen ins Leere.
Welche Daten sind über mich und mein Fahrzeug gespeichert?
Zur Person Name, Vorname, Geburtsdatum sowie aktuelle und frühere Anschriften. Zum Fahrzeug die Fahrzeugidentifikationsnummer und Auffälligkeiten aus früheren Schadenmeldungen, etwa Totalschäden oder fiktive Abrechnungen. Gemeldet wird nicht jeder Schaden, sondern das, was ein Versicherer als auffällig einstuft.
Wie bekomme ich eine HIS-Selbstauskunft?
Die Selbstauskunft ist kostenlos und wird online bei der Besurance HIS GmbH beantragt. Telefonisch wird aus Datenschutzgründen nichts herausgegeben. Für eine Auskunft zum Fahrzeug brauchen Sie eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II als Nachweis, dass Sie Halter sind.
Wie lange bleibt ein HIS-Eintrag gespeichert?
Personen- und Fahrzeugdaten werden am Ende des vierten Kalenderjahres nach der ersten Speicherung gelöscht. Kommt in dieser Zeit eine neue Meldung dazu, verlängert sich die Speicherung um weitere vier Jahre, höchstens jedoch auf zehn Jahre. Die Angaben darüber, wer angefragt hat, werden taggenau nach zwei Jahren gelöscht.
Die Versicherung kürzt wegen eines Vorschadens. Was kann ich tun?
Fordern Sie zuerst Ihre Selbstauskunft an, damit Sie wissen, worauf sich die Versicherung beruft. Ist der Eintrag falsch, haben Sie Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Ist er richtig, kommt es darauf an, den alten Schaden vom neuen sauber abzugrenzen. Genau das leistet ein Gutachten, das Vorschäden benennt und bewertet, statt sie zu übergehen.
Nächster Schritt
Streit um einen Vorschaden?
Wir sehen uns das Fahrzeug an und grenzen den neuen Schaden vom alten ab. Bei Fremdverschulden zahlt die gegnerische Versicherung, Sie gehen nicht in Vorkasse.
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