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Zahlen statt Versprechen

Was unsere Kennzahlen für die Schadenabwicklung messbar bringt

Fast jeder Kfz-Sachverständige wirbt mit Schnelligkeit. Nachprüfen lässt sich das selten, weil kaum jemand offenlegt, was er misst. Die Werte hier stammen aus verifizierten abgeschlossenen Akten unserer eigenen Datenbank, Stand Oktober 2026. Jede Zahl steht neben dem Vergleichswert, an dem sie sich messen lassen muss.

Auswertung abgeschlossener Schadenakten beim Kfz-Gutachter in Karlsruhe

Die Werte

Drei Kennzahlen mit ihrem Vergleichsmaßstab

Bei der Wahl eines Gutachters wird meist auf Bewertungen und darauf geschaut, wie lange ein Büro schon besteht. Beides ist nützlich und sagt etwas über die Zusammenarbeit aus. Was es nicht zeigt, ist das Ergebnis: wie lange die Regulierung gedauert hat und was am Ende im Gutachten stand. Genau diese Werte veröffentlichen wir hier, zusammen mit der Messvorschrift.

26 Tage

Durchschnittliche Regulierungsdauer

Gemessen von der Anlage der Unfallakte bis zur Zahlung der gegnerischen Versicherung.

Bis zu 16 Tage schneller. Die Rechtsprechung räumt Versicherern für die Prüfung 28 bis 42 Tage ein (OLG Rostock, 1 W 3378/98).

5.652 €

Durchschnittliche Schadensumme

Gesamtsumme netto laut Gutachten, über alle Schadenpositionen eines Falls.

+33 % über dem Schnitt. Der GDV weist für 2024 einen durchschnittlichen Pkw-Sachschaden in der Kfz-Haftpflicht von 4.250 € aus.

Sofortgutachten

Das fertige Gutachten, sofort vor Ort

Direkt im Anschluss an die Besichtigung versenden wir das vollwertige Gutachten an Versicherung oder Anwalt.

Unsere Zusage, kein Durchschnitt. Ausnahmen sind Fälle, in denen zusätzlich der Restwert am Markt ermittelt werden muss, sowie Sonder- und Spezialfahrzeuge. Dann dauert es höchstens 48 Stunden. Zum Sofortgutachten

Einordnung

Warum ein Gutachten mehr aufweist, als die Versicherung anbietet

Dass unsere durchschnittliche Schadensumme über dem Branchenwert liegt, hat einen nüchternen Grund: Ein Schaden besteht aus mehr als der Reparaturrechnung. Wertminderung, Nutzungsausfall, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten und die Prüfung der Fahrassistenzsysteme sind eigenständige Positionen. Wer sie nicht erhebt, kann sie auch nicht geltend machen. Als unabhängiger Sachverständiger ermitteln wir sie vollständig, weil sie Ihnen zustehen und nicht, weil sie die Summe erhöhen.

Ein Hinweis zur Einordnung: Die GDV-Zahl beschreibt, was Versicherer ausgezahlt haben. Unsere Zahl beschreibt, was im Gutachten festgestellt wurde. Beides ist nicht dasselbe, und die Differenz zwischen beiden Größen ist genau der Bereich, in dem gekürzt wird.

Messvorschrift

Wie diese Zahlen entstehen

Grundgesamtheit

Alle abgeschlossenen Akten. Ein Fall zählt erst, wenn die Zahlung der Versicherung eingegangen ist, nicht bereits bei Auftragserteilung.

Zeitraum

Laufende Erhebung seit Einführung der digitalen Unfallakte. Stand dieser Auswertung: Oktober 2026.

Berechnung

Arithmetisches Mittel über alle erfassten Fälle, ohne Ausschluss von Ausreißern nach oben oder unten.

Es gibt keine amtliche Statistik zur Regulierungsdauer

Der GDV veröffentlicht Schadenzahlen und Durchschnittsschäden, aber keine Erhebung darüber, wie lange Geschädigte auf ihr Geld warten. Wer einen Branchendurchschnitt in Tagen nennt, zitiert in aller Regel sich selbst. Wir veröffentlichen deshalb unsere eigenen Werte samt Messvorschrift und Vergleichsmaßstab, damit sie überhaupt überprüfbar sind.

Quellen der Vergleichswerte: Prüfungszeitraum von vier bis sechs Wochen nach OLG Rostock, 1 W 3378/98. Durchschnittlicher Pkw-Sachschaden in der Kfz-Haftpflicht 2024 laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Die Zahlen gelten auch für Ihren Fall

Wir begutachten Ihr Fahrzeug vor Ort und erfassen jede Position, die Ihnen zusteht. Was ein Gutachten kostet und wer es bezahlt, steht in der Honorartabelle.

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