AG Rastatt urteilt: DEVK verliert gegen BESA-Gutachten
Kürzungsversuche bei Sachverständigenkosten gehören zur gängigen Praxis großer Versicherer wie der DEVK. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Rastatt setzt dieser Praxis klare Grenzen — und stärkt Geschädigten in der gesamten Region den Rücken.
Kürzungsversuche bei Sachverständigenkosten gehören zur gängigen Praxis großer Versicherer wie der DEVK. Doch ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Rastatt setzt dieser Praxis klare Grenzen — und stärkt Geschädigten in der gesamten Region Rastatt, Gaggenau und Kuppenheim den Rücken.
„Honorarkürzungen ohne sachlichen Grund sind unzulässig. Sachverständigenkosten sind Teil des Gesamtschadens und müssen vollumfänglich erstattet werden, solange sie sich im üblichen Rahmen bewegen. Die pauschale Kürzung der DEVK entfaltet gegenüber dem Geschädigten keine rechtliche Wirkung."
DEVK zur Nachzahlung von 278,34 EUR zzgl. Verzugszinsen verurteilt. Gerichts- und Anwaltskosten trägt die DEVK vollständig.
Die DEVK Allgemeine Versicherungs-AG wendet wie viele große Versicherer automatisierte Prüfsoftware ein, die Gutachterechnungen anhand interner Maximalbeträge bewertet. Was dabei als sachliche Prüfung erscheint, ist in Wahrheit ein einseitiger Parteivortrag der Versicherung — rechtlich nicht bindend.
Das AG Rastatt folgte der gefestigten BGH-Rechtsprechung: Solange das Honorar innerhalb des BVSK-Honorarkorridors liegt, ist es per se angemessen. Das Risiko einer etwaigen Überhöhung trifft nicht den Geschädigten, sondern den Schädiger — und damit dessen Versicherung.
BGH VI ZR 225/13 (NJW 2014, 1947) | BGH VI ZR 357/13 (NJW 2015, 475) | AG Rastatt 20 C 106/25Typische DEVK-Kürzungspositionen im Überblick
Grundhonorar über internem Satz, Fahrtkosten über 0,70 €/km, Fotokosten über 12 Bilder, Schreibgebühren und Porto — all diese Positionen wurden pauschal gestrichen. Das AG Rastatt hat alle Kürzungen als unbegründet zurückgewiesen.
| Prüfpunkt | Rechtliche Lage | BESA Vorteil | Status |
|---|---|---|---|
| Vollständigkeit | Haftpflichtschaden → 100 % Erstattungspflicht (§ 249 BGB) | Wir fordern Nachzahlungen aktiv ein | Gesetzlich gesichert |
| Honorarkürzungen | Pauschale Kürzungen ohne Sachgrund unzulässig | Referenz: AG Rastatt 20 C 106/25 | DEVK unterlag |
| Zahlungsweg | Kein Vorschuss nötig — direkte Abrechnung mit Versicherung | Kein finanzielles Risiko für Sie | Ihr Recht |
| Verzugszinsen | Ab Mahnung: 5 % über Basiszinssatz (§ 288 BGB) | Im Urteil miterzwungen | Vollständig durchgesetzt |
Das Urteil des AG Rastatt ist kein Einzelfall — es reiht sich ein in eine bundesweite Rechtsprechungslinie. Für Geschädigte in Rastatt, Gaggenau, Kuppenheim und Baden-Baden hat es konkrete praktische Bedeutung:
- Schutz vor Abtretungsfallen: Wenn Sie das Honorar an uns abtreten, prüfen wir die Kürzung auf Kosten der DEVK — ohne eigenes Kostenrisiko für Sie.
- Rechtssicherheit für Folgeregulierungen: Das Urteil kann in laufenden und künftigen Verfahren gegen die DEVK in der Region als Referenz eingebracht werden.
- Kein „Schweigen" als Akzeptanz: Eine Kürzungsabrechnung ohne Reaktion gilt nicht als Zustimmung — aber die DEVK wird nicht von sich aus nachzahlen. Wir handeln für Sie.
- Hartnäckigkeit zahlt sich aus: Die 278,34 EUR wären ohne Klage verloren gegangen. Wir scheuen den Rechtsweg nicht, wenn er im Interesse unserer Mandanten liegt.
„Solange für den Laien nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar willkürlich festsetzt oder Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen, ist das geltend gemachte Honorar als erstattungsfähiger Schaden anzuerkennen. Das Risiko, einen zu teuren Sachverständigen gewählt zu haben, trägt nicht der Geschädigte, sondern der Schädiger."
BGH, Urt. v. 11.02.2014 – VI ZR 225/13 (NJW 2014, 1947 | BGHZ 200, 184)„Die Honorarbefragung des BVSK stellt eine geeignete Grundlage für die Schätzung angemessener Sachverständigenhonorare dar."
BGH, Urt. v. 22.07.2014 – VI ZR 357/13 (NJW 2015, 475) | Bestätigt durch BGH VI ZR 491/15Das Urteil des AG Rastatt gegen die DEVK ist der Beweis: Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Die Kombination aus einem DESAG-zertifizierten Gutachten, einem Honorar im BVSK-Korridor und konsequenter juristischer Geltendmachung macht Kürzungsversuche der DEVK und anderer Versicherungen zunichte. Lassen Sie Ihre berechtigten Ansprüche nicht auf der Strecke.