Unfall im Ausland: Andere Länder, andere (teure) Sitten
Obwohl die EU-weite Haftpflichtversicherung Schäden dem Grunde nach deckt, unterscheiden sich die erstattungsfähigen Positionen von Land zu Land erheblich. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, nach einem Auslandsunfall nicht auf Kosten sitzen zu bleiben, die Ihnen eigentlich zustehen.
Obwohl die EU-weite Haftpflichtversicherung Schäden dem Grunde nach deckt, unterscheiden sich die erstattungsfähigen Positionen von Land zu Land erheblich. Bei BESA Kfz-Gutachter e.K. helfen wir Ihnen, nach einem Auslandsunfall nicht auf Kosten sitzen zu bleiben, die Ihnen eigentlich zustehen.
Maßgeblich ist Art. 40 EGBGB (außervertragliche Schuldverhältnisse) sowie die Rom II-Verordnung (EG) Nr. 864/2007: Es gilt das Recht des Staates, in dem der Unfall eingetreten ist. Was in Deutschland selbstverständlich ist — volle Erstattung von Anwaltskosten, Nutzungsausfall oder merkantiler Wertminderung — wird in anderen EU-Ländern oft stark eingeschränkt oder gar nicht erstattet.
Quellen: BGH, Urt. v. 23.09.2008 – VI ZR 253/07 | Art. 4 Abs. 1 Rom II-VOPraktisch bedeutet das: Ein Unfall in Frankreich richtet sich nach französischem Deliktsrecht — selbst wenn beide Fahrer Deutsche sind und beide Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sind.
Eine strukturierte Übersicht der für deutsche Urlauber relevantesten Länder:
Weitere Länderdetails: FAQ Auslandsunfall — alle EU-Länder im Check
Darf ich einen eigenen Gutachter beauftragen? Ja — aber die Kostenübernahme durch die ausländische Versicherung ist nicht automatisch garantiert. Ein deutsches Gutachten ist dennoch in diesen Situationen unverzichtbar:
- Kaskoschaden: Ihre eigene Vollkaskoversicherung reguliert nach deutschem Vertragsrecht — und benötigt ein valides Schadengutachten.
- Beweissicherung bei späteren Schäden: Versteckte Strukturschäden oder ADAS-Kalibrierungsbedarf zeigen sich oft erst nach der Heimkehr. Ein zeitnahes Gutachten sichert die Kausalität.
- Gerichtliche Geltendmachung: Wird der Schaden in Deutschland vor dem Regulierungsbeauftragten eingeklagt, ist ein deutsches Gutachten als Beweismittel anerkannt.
- Streit um Wertminderung: Diese Position wird von ausländischen Versicherungen besonders häufig bestritten — ein Gutachten stärkt Ihre Verhandlungsposition erheblich.
Europäischer Unfallbericht: EU-weit identisches Formular — vollständig ausfüllen, auch wenn die Gegenseite Einwände macht.
Beweise sichern: Fotos der Endpositionen, Bremsspuren, Nummernschilder, Personalien aller Beteiligten + Zeugen.
Grüne Versicherungskarte: Internationaler Versicherungsnachweis — unverzichtbar für Behörden und Regulierungsbeauftragte.
BESA per WhatsApp: Fotos direkt vom Unfallort schicken — wir geben sofort eine erste kostenlose Einschätzung.
Gemäß der 4. EU-Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie (2000/26/EG), umgesetzt in § 7b PflVG, muss jede ausländische Kfz-Versicherung einen Regulierungsbeauftragten in Deutschland benennen. Das bedeutet:
- Sie korrespondieren auf Deutsch, ohne Fremdsprachenkenntnisse zu benötigen.
- Der Beauftragte muss innerhalb von 3 Monaten ein begründetes Angebot oder eine Ablehnung übermitteln.
- Hält er diese Frist nicht ein, können Sie Schadensersatz direkt beim Deutschen Büro Grüne Karte e.V. geltend machen.
- Wir korrespondieren auf Wunsch für Sie mit diesen Stellen und belegen die technische Seite Ihres Schadens lückenlos.
Die Datenbank aller Regulierungsbeauftragten in Deutschland ist unter zentralruf.de abrufbar.
Ein Unfall im EU-Ausland erfordert schnelles Handeln nach lokalen Regeln. Da die Rechtslage in vielen Ländern zum Nachteil deutscher Geschädigter ausfällt, ist eine frühzeitige Beratung durch BESA Kfz-Gutachter e.K. essenziell. Wir bringen Licht ins Dunkel der internationalen Regulierung, sichern Ihre Beweise mit einem gerichtsfesten Gutachten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung aller zustehenden Ansprüche.