Video-Anleitung · 1:19 Min.

Unfallschaden? So sichern Sie Ihre Ansprüche

Vier Schritte, ein kurzes Video: Wie ein Unfallgutachten abläuft, was Sie dabei selbst tun müssen — und an welchen Stellen Geschädigte am häufigsten Geld verlieren.

Laufzeit 1:19 Min. · Samy Hamideh, Kfz-Sachverständiger (DESAG) · Die Einbindung erfolgt über den erweiterten Datenschutzmodus von YouTube.

Erklärt von Samy Hamideh — Kfz-Sachverständiger (DESAG) | Veröffentlicht am 26. Januar 2026

Nach einem Unfall entscheidet sich in den ersten Stunden, wie viel am Ende reguliert wird. Das Video zeigt den Ablauf in vier Schritten — und an welchen Stellen Geschädigte am häufigsten Geld verlieren.

Ablauf der Schadensicherung
01
Kostenlose Erstberatung

Erste Klärung per Telefon, E-Mail oder WhatsApp: Welche Ansprüche bestehen, welche Fristen laufen — und was Sie jetzt besser unterlassen. Gerade der letzte Punkt ist entscheidend: Viele Fehler passieren in den ersten Stunden.

Die vollständige Anspruchs-Checkliste →
02
Besichtigung vor Ort

In der Regel innerhalb von 24 Stunden direkt an Ihrem Standort — im Raum Karlsruhe, Rastatt und Pforzheim. Der Termin selbst dauert meist etwa 20 Minuten, weil die Grunddaten über die digitale Meldung bereits vorliegen.

Vorab digital erfassen →
03
Erstellung des Gutachtens

Kalkulation nach Herstellervorgaben und aktueller Rechtsprechung — unabhängig und weisungsfrei. Enthalten sind auch die Positionen, die in versicherungsnahen Kalkulationen häufig fehlen: merkantile Wertminderung und Ausfallzeit.

Wertminderung · Nutzungsausfall
04
Abwicklung mit der Versicherung

Übermittlung des Gutachtens direkt an die gegnerische Versicherung oder Ihren Anwalt. Die Kommunikation bis zur Regulierung begleiten wir — einschließlich der Auseinandersetzung mit Kürzungen.

Wenn die Versicherung kürzt →
Die vier häufigsten Fehler
🚫 Was Geschädigte am meisten Geld kostet:

1. Das Fahrzeug vor der Begutachtung in die Werkstatt geben. Der Originalzustand ist danach nicht mehr dokumentierbar — verdeckte Schäden lassen sich dem Unfall nicht mehr zuordnen.
2. Den Gutachter der Versicherung akzeptieren. Bei Fremdverschulden besteht nach §249 BGB freie Wahl. Eine Empfehlung ist keine Verpflichtung.
3. Zu früh unterschreiben. Eine Abfindungserklärung vor Feststellung des vollständigen Schadensumfangs schneidet Nachforderungen ab.
4. Positionen nicht geltend machen. Wertminderung, Nutzungsausfall und Unkostenpauschale werden von Versicherungen selten von sich aus angeboten.

Ausführlich dazu: Schadensteuerung erkennen und abwehren →

Fragen zu Ihrem Fall?

Die Erstberatung ist kostenlos — auch wenn daraus kein Auftrag wird. Im Raum Karlsruhe sind wir in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor Ort.

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Kostenlos starten Unfallakte in 2 Minuten anlegen Verkürzt den Besichtigungstermin · 0 € bei Fremdverschulden → Zum Formular
Häufige Fragen zum Video
FWie lange dauert der Besichtigungstermin?

Der Termin am Fahrzeug dauert in der Regel etwa 20 Minuten. Voraussetzung ist, dass die Grunddaten bereits vorliegen — über die digitale Schadenmeldung lassen sich Fahrzeugdaten, Unfallhergang und erste Fotos vorab erfassen.

Die Erstellung des Gutachtens erfolgt anschließend und ist in der Regel innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen.
FWas kostet mich das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten nach §249 BGB vollständig, soweit die Begutachtung erforderlich und zweckmäßig ist — keine Vorleistung, keine eigene Kostenbelastung.

Bei einem Kaskoschaden richtet sich die Kostenübernahme nach den Versicherungsbedingungen; die Versicherung hat dort regelmäßig ein Weisungsrecht bei der Gutachterwahl.
Alle Szenarien der Kostenübernahme →
FWelche Fehler kosten Geschädigte am häufigsten Geld?

Vier Fehler treten besonders häufig auf:

  • Fahrzeug vor der Begutachtung in die Werkstatt geben — der Originalzustand ist danach nicht mehr dokumentierbar
  • Den Gutachter der Versicherung akzeptieren — bei Fremdverschulden besteht freie Wahl
  • Abfindungserklärung zu früh unterschreiben — bevor der Schadensumfang feststeht
  • Positionen nicht geltend machen — Wertminderung und Nutzungsausfall werden selten von selbst angeboten