Mietwagen nach dem Unfall: Ihr Anspruch als Geschädigter
Wer unverschuldet einen Unfall hat, muss nicht auf sein Auto verzichten. Solange das eigene Fahrzeug in der Werkstatt steht oder ein Ersatz gesucht wird, dürfen Sie einen Mietwagen nehmen. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Von Samy Hamideh, Kfz-Sachverständiger (DESAG, DGuSV) | Aktualisiert am 2. November 2026 | 5 Min. Lesezeit
Wer unverschuldet einen Unfall hat, muss nicht auf sein Auto verzichten. Solange das eigene Fahrzeug in der Werkstatt steht oder ein Ersatz gesucht wird, dürfen Sie einen Mietwagen nehmen. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Der Anspruch hat allerdings Grenzen bei der Dauer, der Fahrzeugklasse und dem Preis. Wer sie kennt, bleibt nicht auf einem Teil der Rechnung sitzen.
Sie hatten den Unfall selbst mit einem gemieteten Auto? Das behandelt unser Ratgeber Unfall mit dem Mietwagen.
Wann steht Ihnen ein Mietwagen zu?
Grundlage ist § 249 BGB: Der Schädiger muss den Zustand herstellen, der ohne den Unfall bestünde. Dazu gehört, dass Sie mobil bleiben. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug tatsächlich nutzen wollen und können. Wer im Krankenhaus liegt oder ohnehin verreist ist, hat keinen Bedarf.
Bei Teilschuld zahlt die gegnerische Versicherung den Mietwagen nur entsprechend ihrer Haftungsquote. Was sonst noch zu Ihren Ansprüchen gehört, steht im Ratgeber Haftpflichtschaden.
Mietwagen oder Nutzungsausfall: Sie haben die Wahl
Statt eines Mietwagens können Sie eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Beides zusammen gibt es für denselben Zeitraum nicht.
Mietwagen: lohnt sich, wenn Sie täglich auf ein Auto angewiesen sind.
Nutzungsausfall: lohnt sich, wenn Sie wenig fahren oder ein Zweitwagen im Haushalt steht.
Bei sehr geringer Fahrleistung, etwa unter 20 Kilometern am Tag, halten manche Gerichte einen Mietwagen für unwirtschaftlich und verweisen auf Taxi oder Nutzungsausfall.
Kostenlose Ersteinschätzung
Unfall gehabt? Erst das Gutachten legt fest, wie lange Ihnen ein Mietwagen zusteht.
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Das müssen Sie nicht annehmen. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie Ihren Gutachter selbst wählen, die Kosten trägt die Versicherung des Unfallgegners. Wo steht Ihr Fahrzeug?
Kein Problem. Vor Ort besichtigt ein Partner-Sachverständiger aus unserem Netzwerk, das Gutachten erstellen wir. Für Sie bleibt es dabei: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung des Unfallgegners.
Genau dafür ist das Video da. Wir sehen uns den Schaden an und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Gutachten, ein Kostenvoranschlag oder gar nichts sinnvoll ist. War ein anderer schuld, zahlt dessen Versicherung auch das Gutachten.
Auch dann lohnt sich ein Gutachten oft. Bei einer Mitschuld bis 50 % tragen Sie bei uns keinen Eigenanteil am Honorar, mit Vollkasko hilft zusätzlich das Quotenvorrecht. Im Video besprechen wir, wie es in Ihrem Fall weitergeht.
Maßgeblich ist die Dauer, die der Gutachter festlegt: bei einer Reparatur die Reparaturdauer, beim Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer. Dazu kommen einige Tage, in denen Sie das Gutachten lesen und entscheiden dürfen.
Verzögert sich die Reparatur ohne Ihr Verschulden, etwa weil Ersatzteile fehlen, trägt grundsätzlich der Schädiger dieses Risiko. Lassen Sie sich die Verzögerung von der Werkstatt schriftlich bestätigen.
Welche Fahrzeugklasse darf ich mieten?
Sie dürfen ein gleichwertiges Fahrzeug mieten, also derselben Klasse wie Ihr eigenes Auto. Weil Sie dabei Ihr eigenes Fahrzeug schonen, ziehen Gerichte eine Eigenersparnis ab, meist zwischen 3 und 10 Prozent der Mietkosten. Mieten Sie eine Klasse kleiner, entfällt dieser Abzug in der Regel. Ein höherwertiges Fahrzeug zahlt die Versicherung nicht.
Was darf der Mietwagen kosten?
Erstattet wird der ortsübliche Normaltarif. Viele Gerichte ermitteln ihn mit Mietpreislisten, etwa dem Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer. Teurere Unfallersatztarife werden nur erstattet, wenn besondere Leistungen sie rechtfertigen, zum Beispiel wenn Sie nicht in Vorkasse gehen konnten.
Viele Autovermieter rechnen nach einer Abtretung direkt mit der Versicherung ab. Lesen Sie die Abtretung trotzdem genau, denn kürzt die Versicherung, kann der Vermieter den Rest von Ihnen verlangen.
Werkstattersatzwagen, Mietwagen oder Leihwagen?
Viele Werkstätten stellen während der Reparatur ein Ersatzfahrzeug. Auch diese Kosten trägt die gegnerische Versicherung, solange sie im üblichen Rahmen bleiben. Rechnet die Werkstatt gar nichts ab, können Sie für diese Tage keinen Nutzungsausfall verlangen, weil Sie mobil waren.
Typische Kürzungen der Versicherung
Versicherer kürzen beim Mietwagen besonders oft: wegen der Dauer, des Tarifs, der Fahrzeugklasse oder der Eigenersparnis. Gegen solche Kürzungen widerspricht Ihr Verkehrsrechtsanwalt. Er meldet die Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung an und belegt sie mit dem Gutachten. Seine Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall ebenfalls die Versicherung des Verursachers.
So läuft es mit BESA
Die Dauer, für die Ihnen ein Mietwagen zusteht, ergibt sich aus unserem Gutachten. Wir legen darin die Reparaturdauer oder die Wiederbeschaffungsdauer fest. Auf Wunsch ist das Gutachten als Sofortgutachten bei der Besichtigung fertig, sonst in 24 bis höchstens 48 Stunden. So weiß Ihr Anwalt früh, wie lange der Mietwagen bezahlt wird. Den Kontakt zu einem Verkehrsrechtsanwalt vermitteln wir Ihnen auf Wunsch.
Häufige Fragen zum Mietwagen nach dem Unfall
FZahlt die Versicherung den Mietwagen auch bei Teilschuld?
Ja, aber nur entsprechend ihrer Haftungsquote. Haftet die gegnerische Versicherung zum Beispiel zu 70 Prozent, übernimmt sie 70 Prozent der erstattungsfähigen Mietwagenkosten.
FMuss ich die Mietwagenkosten vorstrecken?
Nicht unbedingt. Viele Autovermieter rechnen nach einer Abtretung direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Kürzt die Versicherung, kann der Vermieter den Rest von Ihnen verlangen. Lesen Sie die Abtretung deshalb genau.
FWie lange darf ich einen Mietwagen nehmen?
So lange, wie die Reparatur oder beim Totalschaden die Wiederbeschaffung laut Gutachten dauert, zuzüglich einer angemessenen Zeit, um das Gutachten zu lesen und zu entscheiden. Verzögert sich die Reparatur ohne Ihr Verschulden, trägt grundsätzlich der Schädiger dieses Risiko.
FBekomme ich einen Mietwagen auch beim Totalschaden?
Ja. Beim Totalschaden steht Ihnen der Mietwagen für die Wiederbeschaffungsdauer zu, die der Sachverständige im Gutachten angibt, zuzüglich einer kurzen Überlegungsfrist.