Fallbeispiel mit Wertverhältnis 82 %
Totalschaden oder Reparaturfall?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall herrscht oft Unsicherheit, sobald das Gutachten vorliegt. Eine Zahl, die viele unserer Kunden in Karlsruhe oder Rastatt stutzen lässt, ist ein Reparaturaufwand im Bereich von 80 % bis 100 % des Wiederbeschaffungswertes (WBW). Häufig hält sich hartnäckig das Gerücht, dass man ab einer gewissen Schwelle – oft werden pauschal 70 % genannt – nicht mehr repariert werden darf. Doch das Gegenteil ist der Fall.
Die magische Grenze: Die 100 %-Regel im Fokus
In unserem aktuellen Fallbeispiel lag der kalkulierte Schaden bei exakt 82 % des Wiederbeschaffungswertes. Viele Versicherungen suggerieren in solchen Fällen gerne einen „wirtschaftlichen Totalschaden“, um das Fahrzeug auf Basis des Restwertes abzurechnen.
Doch im deutschen Schadenersatzrecht gilt der Grundsatz der Totalrestitution. Solange die Summe aus Reparaturkosten und dem merkantilen Minderwert den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt (also bis zu 100 %), haben Sie das uneingeschränkte Recht, Ihr Fahrzeug instand setzen zu lassen. Sie müssen sich nicht auf eine fiktive Abrechnung oder den Verkauf des Wracks einlassen.

Warum die „Opfergrenze“ (130 %) mehr Spielraum bietet
Selbst wenn die Reparaturkosten den Marktwert übersteigen, ist die Fahrt noch nicht zu Ende. Wenn Sie das Fahrzeug behalten und fachgerecht reparieren lassen möchten, erlaubt die Rechtsprechung sogar Kosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes.
Voraussetzungen hierfür:
Die Reparatur muss fachgerecht und gemäß Gutachten durchgeführt werden.
Sie müssen das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter nutzen.
Gerade bei emotionalem Wert oder einer speziellen Ausstattung, wie wir sie oft bei hochwertigen Fahrzeugen in der Region sehen, ist diese Regelung ein wertvolles Instrument für Sie als Geschädigten.
Transparenz schützt vor finanziellem Verlust
In unserem Fallbeispiel mit 82 % konnten wir dem Kunden schwarz auf weiß aufzeigen, dass eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich voll abgedeckt ist. Wir achten dabei akribisch darauf, dass alle Faktoren – vom Nutzungsausfall bis zur Sicherung Ihrer Liquidität – berücksichtigt werden.
Lassen Sie sich nicht beirren! Die 70 %-Hürde ist ein Mythos, der oft dazu dient, Entschädigungsleistungen zu drücken. Als Ihre Experten von BESA Kfz-Gutachter e.K. berechnen wir das exakte Wertverhältnis und beraten Sie neutral über Ihre Möglichkeiten.
