Reparatur bei 82% Schaden? Fallbeispiel & 100%-Regel | BESA

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall herrscht oft Unsicherheit, sobald das Gutachten vorliegt. Eine Zahl, die viele unserer Kunden in Karlsruhe oder Rastatt stutzen lässt, ist ein Reparaturaufwand im Bereich von 80 % bis 100 % des Wiederbeschaffungswertes (WBW). Häufig hält sich hartnäckig das Gerücht, dass man ab einer gewissen Schwelle – oft werden pauschal 70 % genannt – nicht mehr repariert werden darf. Doch das Gegenteil ist der Fall.

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