Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall herrscht oft Unsicherheit, sobald das Gutachten vorliegt. Eine Zahl, die viele unserer Kunden in Karlsruhe oder Rastatt stutzen lässt, ist ein Reparaturaufwand im Bereich von 80 % bis 100 % des Wiederbeschaffungswertes (WBW). Häufig hält sich hartnäckig das Gerücht, dass man ab einer gewissen Schwelle – oft werden pauschal 70 % genannt – nicht mehr repariert werden darf. Doch das Gegenteil ist der Fall.

