Rechtssicherer Fuhrpark in Karlsruhe & Umgebung.
UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift
Schützen Sie Ihren Fuhrpark vor Bußgeldern und Haftungsrisiken. Als zertifizierter Sachverständiger (DESAG / 1S FuP) bieten wir Ihnen die jährliche Prüfung gemäß § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschriften – direkt bei Ihnen vor Ort.
Warum die UVV-Prüfung Pflicht ist
Gewerblich genutzte Fahrzeuge gelten als Arbeitsmittel. Der Gesetzgeber schreibt vor:
Jährliche Pflicht: Fahrzeuge müssen mindestens einmal pro Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Haftungsschutz: Wer der Prüfung nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und verliert im Schadensfall unter Umständen den Versicherungsschutz.
Dokumentation: Die Prüfung muss schriftlich dokumentiert und bis zur nächsten Prüfung im Fahrzeug mitgeführt werden.
Wichtiger Hinweis: Die UVV-Prüfung ist eine Ergänzung zur Hauptuntersuchung (HU) und ersetzt diese nicht.
Leistungsspektrum als Ihr Kfz-Sachverständiger
Wir prüfen Ihren Fuhrpark auf Herz und Nieren – egal ob Verbrenner oder moderne Elektroflotte.
Umfassende Checkliste: Von der Lichttechnik über die Bremsen bis hin zur Ladungssicherung.
Zusatzcheck für E-Fahrzeuge: Prüfung von HV-Leitungen, Ladekabeln und dem AVAS-Warnsystem für maximale Sicherheit.
Fahrerunterweisung: Auf Wunsch führen wir die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Unterweisung Ihrer Fahrer gemäß § 35 DGUV V 70 direkt mit durch.
Prüfplakette & Protokoll: Nach erfolgreicher Abnahme erhalten Sie das rechtssichere Protokoll und die Prüfplakette für das Fahrzeug.
