Kundenbewertungen ansehen

Was bei Unfall im Ausland bezahlt wird
FAQ: Unfall im Ausland

Nach einem fremdverschuldeten Unfall gilt in allen EU-Ländern das sogenannte Tatortprinzip: Maßgeblich ist das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Zwar muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers überall für die Schäden aufkommen, doch die Art und Höhe der erstattungsfähigen Kosten unterscheiden sich je nach nationaler Rechtsprechung deutlich.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.