Was bei Unfall im Ausland bezahlt wird
FAQ: Unfall im Ausland
Nach einem fremdverschuldeten Unfall gilt in allen EU-Ländern das sogenannte Tatortprinzip: Maßgeblich ist das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Zwar muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers überall für die Schäden aufkommen, doch die Art und Höhe der erstattungsfähigen Kosten unterscheiden sich je nach nationaler Rechtsprechung deutlich.

