Was bei Unfall im Ausland bezahlt wird

Ratgeber: FAQ zu Kfz-Unfall im Ausland

Nach einem fremdverschuldeten Unfall gilt in allen EU-Ländern das sogenannte Tatortprinzip: Maßgeblich ist das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Zwar muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers überall für die Schäden aufkommen, doch die Art und Höhe der erstattungsfähigen Kosten unterscheiden sich je nach nationaler Rechtsprechung deutlich.

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