Was Sie unbedingt beachten müssen
Ratgeber: Unfall im EU-Ausland
Der lang ersehnte Urlaub oder die Geschäftsreise ins europäische Ausland – und plötzlich kracht es. Ein Unfall im Ausland ist für die meisten Autofahrer ein Albtraum. Zu den ohnehin schon stressigen Umständen kommen oft Sprachbarrieren und die Unsicherheit über die rechtliche Lage hinzu. Viele Geschädigte verlassen sich darauf, dass die Abwicklung genauso abläuft wie in Deutschland. Doch Vorsicht: Bei einem Unfall im EU-Ausland gilt in der Regel das Tatortprinzip. Das bedeutet, dass für die Entschädigung das Recht des Landes gilt, in dem der Unfall passiert ist. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten Sie geltend machen können und wo die Fallstricke liegen.
