Wer zahlt den Gutachter und wie sichern Sie Ihre Ansprüche?
Liquidität nach dem Unfall
Ein unverschuldeter Unfall in Karlsruhe, Rastatt oder Rheinstetten bringt oft finanzielle Sorgen mit sich: „Muss ich das Geld für die Reparatur oder den Gutachter jetzt vorstrecken?“ In diesem Beitrag klären wir auf, warum Sie als Geschädigter kein finanzielles Risiko eingehen müssen und wie Sie sogar bei Verzögerungen durch die Versicherung geschützt sind.
Die Pflicht zur Schadenminderung und ihre Grenzen
Grundsätzlich ist jeder Geschädigte zur sogenannten Schadenminderungspflicht verpflichtet. Das bedeutet, Sie müssen den Schaden so gering wie möglich halten. Versicherungen nutzen dieses Argument oft, um Kosten zu streichen – etwa, wenn Sie mit der Reparatur warten, bis die Kostenübernahme geklärt ist.
Doch die Rechtsprechung ist hier auf Ihrer Seite: Das LG Dessau (Az. 5 S 84/25 v. 23.10.2025) hat erst kürzlich klargestellt: Ein Geschädigter darf die Reparatur mangels Haftungszusage der Versicherung hinauszögern. Im konkreten Fall waren das rund 2 Monate. Das Ergebnis: Die Versicherung musste die gesamte Ausfallzeit ersetzen, da der Geschädigte nicht verpflichtet ist, sein eigenes Geld vorzustrecken, wenn die Versicherung die Regulierung verzögert. Solche Kürzungsversuche der Versicherer sind uns bestens bekannt – und wir wissen, wie man dagegen vorgeht.

Ihr Joker: Der Anspruch auf erweiterten Nutzungsausfall
Normalerweise wird die Nutzungsausfallentschädigung nur für die im Gutachten kalkulierte Reparaturdauer (z. B. 5 Tage) gezahlt. Doch was passiert, wenn Sie die Reparatur „mangels Masse“ nicht einleiten können, weil die Versicherung nicht zahlt?
Dann greift der erweiterte Nutzungsausfall. Dieser Anspruch kann auf mehrere Wochen anwachsen, sofern Sie Ihre finanzielle Unfähigkeit zur Vorfinanzierung darlegen können.
Keine Vorkasse beim Gutachter dank Werkvertrag
Auch für unsere Arbeit müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Durch einen Werkvertrag rechnen wir unser Honorar direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. So bleibt Ihre Liquidität geschont, während wir in Pforzheim oder Baden-Baden die professionelle Beweissicherung für Ihr Unfallgutachten übernehmen.
Wichtig für die Praxis: Der Finanzierungshinweis
Damit Sie diesen erweiterten Anspruch geltend machen können, ist ein strategisches Vorgehen entscheidend. Wir als BESA Kfz-Gutachter e.K. unterstützen Sie dabei, der Versicherung einen unmissverständlichen Finanzierungshinweis zu geben. Darin wird mitgeteilt, dass Sie mangels liquider Mittel auf die Auszahlung angewiesen sind, um den Reparaturauftrag überhaupt erteilen zu können. Ohne diesen Hinweis riskieren Sie Ihren Anspruch auf die volle Entschädigung.
Wir kämpfen für Ihre Liquidität
Lassen Sie sich nicht von Versicherungen unter Druck setzen. Mit der richtigen Taktik und aktuellen Urteilen wie dem des LG Dessau sichern wir Ihr Recht.
Haben Sie Fragen zur Finanzierung Ihres Schadens? Wir helfen Ihnen, die richtigen Schritte einzuleiten, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
