Ein Unfall mit einem Leasingfahrzeug ist für viele Fahrer ein Albtraum. Da Sie rechtlich gesehen nur der Halter und Nutzer, aber nicht der Eigentümer des Wagens sind, greifen hier besondere vertragliche Bedingungen. Neben der polizeilichen Aufnahme und der Schadensmeldung bei der Versicherung muss zwingend auch der Leasinggeber informiert werden.

