Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht oder aufgrund eines Totalschadens nicht mehr fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf Mobilität. Viele Geschädigte greifen automatisch zum Mietwagen, doch es gibt eine lukrative Alternative: die Nutzungsausfallentschädigung. Wenn Sie auf einen Ersatzwagen verzichten, muss die gegnerische Versicherung Ihnen den entgangenen Nutzungsvorteil in Geld ersetzen.

