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Kfz-Unfall sind nicht nur Reparaturkosten
Diese Nebenansprüche stehen Ihnen zu

Ein unverschuldeter Verkehrsunfall ist ärgerlich genug. Die meisten Geschädigten wissen, dass die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert sowie die Kosten für den Kfz-Gutachter übernehmen muss. Doch oft sind es die Nebenansprüche, die in der Summe mehrere hundert oder gar tausend Euro ausmachen – und von Versicherungen selten freiwillig erwähnt werden.

Als Ihr Kfz-Sachverständiger in Karlsruhe sorgen wir dafür, dass kein Posten vergessen wird. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Ansprüche, die Sie geltend machen können.

beschädigtes Fahrzeug

Austausch von Kindersitzen

Dies ist einer der am häufigsten unterschätzten Punkte. Sicherheitsexperten und Hersteller raten dringend dazu, Kindersitze bereits nach Unfällen ab einer Aufprallgeschwindigkeit von ca. 10 km/h auszutauschen. Selbst wenn äußerlich keine Schäden erkennbar sind, können Haarrisse im Material die Schutzfunktion bei einem weiteren Unfall zunichtemachen.

Ihr Anspruch: Die Versicherung muss die Kosten für einen gleichwertigen, neuen Kindersitz gegen Vorlage der Rechnung (oder Ermittlung des Neupreises durch den Gutachter) erstatten.

Verdienstausfall

Wenn Sie infolge des Unfalls (sei es durch Verletzungen oder durch die Zeit, die für die Schadensabwicklung aufgewendet werden muss) Einkommenseinbußen erleiden, ist dies ein erstattungsfähiger Schaden.

Beispiele: Entgangene Überstundenvergütungen, Schichtzulagen oder bei Selbstständigen der entgangene Gewinn.

Wichtig: Hier ist eine genaue Dokumentation (Bestätigung des Arbeitgebers oder betriebswirtschaftliche Auswertung) notwendig.

Haushaltsführungs-Schaden

Wenn Sie unfallbedingt verletzt sind und Ihren Haushalt nicht mehr im gewohnten Umfang führen können (Putzen, Kochen, Einkaufen, Kinderbetreuung), haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Fakt: Dies gilt auch dann, wenn Familienangehörige die Arbeit unentgeltlich übernehmen! Die Entschädigung richtet sich nach dem fiktiven Nettolohn einer Ersatzkraft.

Wertminderung

Ein Unfallwagen ist am Markt weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug – selbst wenn er perfekt repariert wurde.

Ihr Anspruch: Der Kfz-Gutachter beziffert im Gutachten den Betrag, um den der Marktwert Ihres Fahrzeugs gesunken ist. Diesen Betrag der Wertminderung muss die Versicherung Ihnen bar auszahlen.

Schadenspauschale (Allgemeine Unkostenpauschale)

Für Telefonate, Porto, Fahrten und Schreibgebühren, die durch den Unfall entstehen, gewähren die Gerichte eine Pauschale.

Betrag: In der Regel liegt diese zwischen 20,00 € und 30,00 €, ohne dass Sie Einzelbelege vorlegen müssen.

Beschädigte Gegenstände im Fahrzeug

Alles, was sich zum Zeitpunkt des Unfalls im Auto befand und beschädigt wurde, muss ersetzt werden.

Beispiele: Laptop, Smartphone, Brillen, Kleidung (besonders Schutzkleidung bei Motorradfahrern) oder auch Einkäufe im Kofferraum.

Nutzungsausfall oder Mietwagen

Während Ihr Fahrzeug in der Werkstatt steht, haben Sie Anspruch auf Mobilität.

Wahlrecht: Sie können entweder einen Mietwagen nehmen oder sich den täglichen Nutzungsausfall (je nach Fahrzeugklasse meist zwischen 38,00 € und 175,00 € pro Tag) auszahlen lassen.

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