Häufig gestellte Fragen (FAQ) Kfz-Gutachten
1. Wann sollte ich einen Kfz Gutachter beauftragen?
Ein Kfz-Gutachten ist immer dann sinnvoll, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind oder die Höhe des Schadens nicht klar ist. Mit einem professionellen Unfallgutachten sichern Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung und vermeiden finanzielle Nachteile.
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2. Wer bezahlt das Unfallgutachten?
Wenn Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall geraten sind, übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Sie haben als Geschädigter somit keine Kosten.
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3. Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt listet nur die Reparaturkosten auf. Ein Kfz-Schadengutachten hingegen enthält zusätzlich:
Reparaturweg & -dauer
Wiederbeschaffungswert & Restwert
Wertminderung
Nutzungsausfall
Nur mit einem Gutachten erhalten Sie die vollen Entschädigungsansprüche.
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4. Wie schnell kommt ein Kfz Gutachter zu mir?
Wir sind flexibel und meist innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen – egal ob zu Hause, am Arbeitsplatz oder direkt in der Werkstatt. Unser Vor-Ort-Service erspart Ihnen Zeit und Aufwand.
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5. Muss ich mein Fahrzeug zur Werkstatt bringen?
Nein. Unser mobiler Kfz-Sachverständiger kommt direkt zu Ihnen und erstellt das Gutachten vor Ort.
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6. Kann ich den Gutachter frei wählen?
Ja! Sie haben das Recht, Ihren unabhängigen Kfz Gutachter selbst zu wählen. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung einen Sachverständigen vorschreiben – nur ein neutraler Gutachter vertritt Ihre Interessen.
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7. Was passiert nach der Gutachtenerstellung?
Wir übermitteln das Schadengutachten direkt an die Versicherung und auf Wunsch auch an Ihren Anwalt. So beschleunigen wir die Regulierung und Sie müssen sich um nichts kümmern.
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8. Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Ja. Abhängig von der Schadenshöhe haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Diese Ansprüche dokumentieren wir in Ihrem Gutachten.
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9. Was bedeutet „Wertminderung“?
Selbst nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug am Markt oft weniger wert. Diese merkantile Wertminderung beziffern wir in Ihrem Gutachten, damit Sie von der Versicherung die entsprechende Entschädigung erhalten.
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10. Wie lange dauert die Schadensregulierung?
Die Dauer hängt von der Versicherung ab. Mit einem vollständigen und detaillierten Unfallgutachten beschleunigen Sie den Prozess erheblich, da alle relevanten Daten bereits vorliegen.
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11. Macht ein Gutachten auch bei Leasing- oder Mietwagen Sinn?
Ja. Bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen oder Mietwagen erstellen wir unabhängige Gutachten, um überhöhte Forderungen der Leasinggesellschaft oder des Vermieters zu vermeiden.
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12. Warum BESA Kfz-Gutachter?
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Kostenübernahme im Haftpflichtfall
Persönliche Betreuung bis zur Regulierung
